Regeln für e-Scooter gefordert

Die Ulmer SPD freut sich über die neuen e-Scooter in der Stadt, fordert aber feste Regeln für die Fahrer, da sich Beschwerden über Falschparken und Rasen häufen.




Für den Mobilitätsmix und die Verkehrswende seien die Elektroroller eine Bereicherung, so die Ulmer SPD. Da sich aber die Klagen über Falschparken mitten auf Gehwegen oder über das Rasen in der Fußgängerzone häufen, fordert die Fraktion eigene Parkflächen für die Flitzer ausweisen zu lassen, und gegen das Rasen könnten die Hersteller die Scooter drosseln, sobald sie in eine festgelegte Zone fahren. Der Anbieter „Tier“ würde das in anderen Städten schon so machen, so die SPD.

Verkehrsregeln für e-Scooter

Einen e-Scooter darf man ohne Führerschein fahren, man muss aber über 14 Jahre alt sein. Es besteht keine Helmpflicht. Be- oder angetrunken fahren kann mit Bußgeld, Fahrverbot und Punkten in Flensburg bestraft werden. Die Elektroroller dürfen nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen fahren – wenn es die nicht gibt, dann darf man auf die Straße ausweichen. Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen darf man gar nicht damit rollen. Und in Einbahnstraßen darf man nicht gegen die Fahrtrichtung fahren. Eine Zusammenfassung vom DONAU 3 FM Schlaumeier hören Sie hier.

 

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