Selfies sind der Trend der Neuzeit. Aufnahmen auf YouTube, TikTok oder Instagram zu veröffentlichen gehört heute zum Alltag vieler Menschen. Aber wann darf ich eigentlich eine Person aufnehmen? Was muss ich beim Recht am eigenen Bild beachten? Hier erklären wir Euch das Wichtigste in Kürze.
Wenn man gezielt andere Personen fotografieren möchte, muss vorher die Erlaubnis dieser Personen eingeholt werden. Bei Erwachsenen reicht es, wenn sie in die Kamera lächeln und posieren, das verdeutlicht dann die Einverständnis.
Auch wenn die Person einverstanden damit ist, ein Foto zu machen, heißt das nicht automatisch, dass man es auch veröffentlichen darf. Eine Veröffentlichung liegt bereits dann vor, wenn man es „nur“ auf Facebook, Instagram und Co. postet.
Kinder dürfen nicht einfach fotografiert werden. Vorher muss die Erlaubnis des Sorgeberechtigten eingeholt werden. Sind beide Eltern gemeinsam sorgeberechtigt, müssen auch beide einwilligen. Für Kinder ab 14 Jahren gilt: Sie müssen zusätzlich auch selbst zustimmen.
In Museen, bei Popkonzerten, Theateraufführungen oder ähnlichen Veranstaltungen sind Fotoverbote verbindlich. Wer trotz Verbots Bilder macht, läuft Gefahr rauszufliegen. Kameras oder Handys zu beschlagnahmen, ist allerdings allein Sache der Polizei oder des Gerichtsvollziehers. Ordner und Sicherheitsdienst dürfen das nicht. Sie dürfen nur Besuchern mit Kamera den Zutritt verwehren.
Auch private Gebäude und Grundstücke dürfen aus dem öffentlichen Raum heraus fotografiert werden. Aufnahmen aus ungewöhnlichen Blickwinkeln – insbesondere durch Drohnen – sind allerdings meist auch dann unzulässig, wenn gar keine Personen zu sehen sind.