Vom Chihuahua bis zur Dogge: Fast 3.500 Hunde leben in Ulm. Zum Frühlingsanfang drängt es immer mehr Menschen mit ihren Vierbeinern nach draußen. Doch auch für Hunde gelten Regeln. Weil Vierbeiner aber nicht lesen können, sind ihre Besitzer für sie verantwortlich. Meistens klappt das auch ganz gut, leider nicht immer.
Für die Ulmer Bürgerdienste ist das ein Anlass, nochmal deutlich auf die Regeln für Hunde in der Öffentlichkeit hinzuweisen:
- Hunde sind generell so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet oder durch anhaltendes Bellen oder Heulen erheblich belästigt wird.
- Innerhalb des Stadtgebiets, auf öffentlichen Straßen und Gehwegen, auf den Donauwiesen, in der Friedrichsau, im Blaupark und in sämtlichen anderen öffentlichen Park- und Grünanlagen, aber auch in Verkehrsgrünanlagen, an Baumreihen entlang von Straßen sowie auf Fest- und Sportplätzen dürfen Hunde generell nur an der Leine geführt werden.
- Das Führen ohne Leine ist nur außerhalb des Innenstadtbereichs erlaubt – dort aber auch nur, wenn eine Person dabei ist, die jederzeit durch Zuruf auf das Tier einwirken und es zurückrufen kann.
- Auf Kinderspielplätzen, Schulhöfen und Liegewiesen haben Hunde hingegen überhaupt nichts zu suchen. Diese Orte sind für sie tabu.
- Hinterlassenschaften der Hunde sind zu entfernen.
Wer gegen diese Regeln verstößt, muss auch mit Geldstrafen rechnen.