Das Landratsamt Günzburg weist nochmal auf die neuen Regelungen hin, die ab dem heutigen Mittwoch gelten.
Diese Regelungen gelten, weil der Inzidenzwert drei Tage infolge bei über 100 liegt.
Notbremse:
Wechsel in die „Notbremse“ nach Bekanntmachung durch das Landratsamt.
Es gelten Maßnahmen von vor dem 8. März (unter anderem):
- Kontaktbeschränkung: ein Haushalt + eine Person
- Ausgangssperre: 22 bis 5 Uhr
Neuregelung im Einzelhandel:
- „Click and Meet“ mit aktuellem Negativtest
- „Click and Collect“ ohne Test
- Dienstleistungsbetriebe zum Zweck der Körperhygiene sind geöffnet (Frisöre, Fußpflege, Maniküre, Gesichtspflege).