Regelungen an Silvester in Ulm

Silvester meist ohne Böller und größere Feiern: Angesichts der weiter hohen Corona-Fallzahlen und der sich ausbreitenden Omikron-Variante gelten an vielen Orten im Südwesten für den letzten Tag des Jahres strikte Vorgaben. Auch die Landesregierung hat zu Silvester strenge Regeln erlassen.




Die Stadt Ulm hat jetzt über die aktuelle Regelungen an Silvester informiert.

Ist Feuerwerk erlaubt?

Das Zünden von Feuerwerk ist theoretisch erlaubt, allerdings ist der Verkauf von Feuerwerk in ganz Deutschland verboten. Auch Raketen und Böller aus den Vorjahren sollten keinesfalls gezündet werden, da bei diesen erhöhte Verletzungsgefahr besteht. Die Corona-Verordnung von Baden-Württemberg sieht zusätzlich vor, dass Kommunen an bestimmten öffentlichen Orten das Feuerwerk untersagen können. Die Stadt Ulm hat den Münsterplatz per Allgemeinverfügung als solchen Ort festgelegt: Das Abbrennen von Feuerwerk auf dem Ulmer Münsterplatz ist verboten, sowohl am 31. Dezember 2021 als auch am 1. Januar 2022. Außerdem dürfen sich auf dem Münsterplatz zwischen 31. Dezember (15 Uhr) und 1. Januar (9 Uhr) keine Gruppen von mehr als zehn Personen aufhalten.

„Auch in ’normalen‘ Jahren sind die Krankenhäuser und Notaufnahmen an Silvester extrem belastet, weil sich viele Menschen durch nicht zertifiziertes Feuerwerk und Alkoholrausch verletzen“, sagt Oberbürgermeister Gunter Czisch. Aktuell sind die Kapazitäten in den Krankenhäusern in Ulm weitestgehend erschöpft. Nur 15 von 105 Intensivbetten sind noch verfügbar. „Deshalb gilt dieses Silvester das Motto: Weniger ist mehr. Die Krankenhäuser sollen nicht noch zusätzlich belastet werden – weder durch Unfälle mit Feuerwerk noch durch neue Infektionen nach Ansammlungen.“

Generell gilt wie in den Vorjahren: In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder-, Altenheimen und Fachwerkhäusern dürfen keine Feuerwerkskörper gezündet werden. Dies ist bundesweit in der Sprengstoffverordnung festgelegt. Grund ist die erhöhte Brandgefahr und auch der erhebliche Lärm. Wer unvorsichtig mit Feuerwerk hantiert, kann wegen fahrlässiger Brandstiftung oder Körperverletzung belangt und zivilrechtlich zu Schadensersatz verpflichtet werden. Für Kinder und Jugendliche sind die Aufsichtspflichtigen verantwortlich.

Wie viele Leute dürfen sich treffen?

Für private Treffen gelten die Kontaktbeschränkungen, die seit 27. Dezember in Kraft sind. Es dürfen sich innen maximal 10 Personen treffen, wenn alle von ihnen geimpft oder genesen sind. Kinder bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht zur Personenzahl hinzu, ebenso wie Personen, bei denen eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist oder für die keine Impfempfehlung der STIKO vorliegt. Draußen dürfen sich maximal 50 Personen treffen, aber nicht auf dem Münsterplatz. Wie oben beschrieben, dürfen sich dort zwischen 31. Dezember (15 Uhr) und 1. Januar (9 Uhr) keine Gruppen von mehr als zehn Personen aufhalten.

Wenn nicht geimpfte/ nicht genesene Personen anwesend sind, darf sich sowohl innen als auch unter freiem Himmel nur 1 Haushalt mit 2 weiteren Personen treffen. Kinder bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht zur Personenzahl hinzu. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.

Wie sind Polizei und Ordnungskräfte im Einsatz?

Die Polizei und der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Ulm werden die Vorgaben mit verstärkten Kräften überwachen, insbesondere im Bereich Münsterplatz und Umgebung. Bei Verstößen werden Verfahren mit Bußgeldern im dreistelligen Bereich eingeleitet.

Was gilt für Restaurants und Clubs?

Die Kontaktbeschränkungen gelten auch für Treffen in Restaurants und anderen Gastronomiebetrieben. Die Sperrstunde in der Nacht von Silvester auf Neujahr ist um 1 Uhr. Diskotheken und Clubs müssen weiterhin geschlossen bleiben. In der Gastronomie gilt 2G+. Auch Schülerinnen und Schüler, die nicht geimpft oder genesen sind, benötigen einen aktuellen Schnelltest.

Was gilt in Bus und Straßenbahn?

Seit mehreren Wochen gilt im ÖPNV 3G. Wer mit Bus oder Bahn fährt, muss geimpft, genesen oder getestet sein und einen entsprechenden Nachweis mitführen. Der Schülerausweis gilt in den Ferien bis einschließlich 9. Januar 2022 nicht als Testnachweis. D. h., Schülerinnen und Schüler, die nicht geimpft oder genesen sind, benötigen einen aktuellen Test.

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