Regierungspräsidium beschäftigt sich mit OB-Wahl

Bewerber ficht OB-Wahl an

Im Falle des Einspruchs gegen die Feststellung des Ergebnisses der Laupheimer OB-Wahl muss sich nun das Regierungspräsidium Tübingen mit der Sache befassen.

Das Regierungspräsidium Tübingen bestätigte am Dienstag den Eingang des Einspruches. Wie damit umgegangen wird und bis wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, konnte eine Sprecherin zunächst nicht sagen.

Nach dem äußerst knappen Ausgang bei der Oberbürgermeisterwahl in Laupheim (Kreis Biberach) ficht der unterlegene CDU-Kandidat Kevin Wiest die Wahl an. Wiest spricht von mehreren Ungereimtheiten bei der Abstimmung am 24. April, die der SPD-Politiker Ingo Bergmann mit sieben Stimmen Vorsprung gewonnen hatte.

Darum geht es Kevin Wiest

Es gehe nicht darum, dass er ein schlechter Verlierer sei, sagte Wiest am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Es gehe ihm um Rechtsstaatlichkeit und Gerechtigkeit. In einem Schreiben an das Regierungspräsidium Tübingen listen Anwälte im Auftrag Wiests mehrere mögliche Verstöße bei der OB-Wahl auf und fordern zugleich die Aufhebung des Wahlergebnisses sowie eine Neuauszählung.

Bei der Wahl soll den Angaben zufolge unter anderem fälschlicherweise eine ungültige Stimme als gültig und eine gültige Stimme als ungültig gewertet worden sein. Zudem habe die Stadt eine Neuauszählung der Stimmen mit einer rechtlich nicht haltbaren Begründung verweigert, heißt es in dem Schreiben.

Stadt Laupheim will nicht kommentieren

Die Stadt Laupheim wollte die Vorwürfe auf Anfrage nicht kommentieren. Der Stadtverwaltung seien das Schreiben und dessen Inhalte nicht bekannt, teilte eine Sprecherin mit.

Am Tag nach der Wahl hatte die Stadt Ingo Bergmann als neuen OB von Laupheim bestätigt. Der Gemeindewahlausschuss habe trotz des knappen Vorsprungs von nur sieben Stimmen keine Mängel festgestellt, hieß es. Bergmann hatte 3936 Stimmen erhalten, Wiest 3929. Einzig die Anzahl der ungültigen Stimmen wurde von 34 auf 41 nach oben korrigiert. Was aber keinen Einfluss auf den Wahlausgang gehabt habe.

Der Grund für die Neuwahl des Rathauschefs in Laupheim war der Tod des bisherigen Amtsinhabers. Der parteilose Gerold Rechle war im Dezember 2021 nach einer Krebserkrankung gestorben.

Das könnte Dich auch interessieren

11.04.2025 Rätselhafter Tod von Saatkrähen bei Laupheim In der Region um die B30 bei Baustetten sorgt ein besorgniserregender Fund für Aufsehen: Mehrere tote Saatkrähen sind dort in den vergangenen Tagen entdeckt worden. Bereits in der vergangenen Woche waren erste Kadaver aufgefallen – ohne erkennbare äußere Verletzungen. Nun wurden weitere 13 tote Saatkrähen sowie ein toter Bussard und ein totes Habichtweibchen gemeldet. Die 31.03.2025 Explosion in Laupheim: Unbekannte sprengen Gullydeckel mit Benzin Die Tat geschah in der Nacht auf Freitag (28.03.2025) in Laupheim: Kurz nach Mitternacht hörten Anwohner der Neustadt Allee einen lauten Knall. Nach ersten Ermittlungen hatten bislang unbekannte Täter eine brennbare Flüssigkeit – vermutlich Benzin – in einen Gully gegossen und entzündet. Die dadurch ausgelöste Explosion schleuderte den Gullydeckel aus seiner Verankerung. Menschen wurden nicht 04.03.2025 Warnstreiks in Blaubeuren, Ehingen, Laupheim und Wangen Betroffen sind unter anderem Kliniken in Blaubeuren, Ehingen und Wangen sowie der Bauhof in Laupheim. Die Gewerkschaft ver.di fordert mehr Lohn und bessere Arbeitsbedingungen. Für Patienten gibt es Notdienste, dennoch kann es zu Verzögerungen kommen. Mehrere Kliniken betroffen In den Krankenhäusern legen Teile des Personals die Arbeit nieder. Die Gewerkschaft fordert unter anderem eine bessere 16.01.2025 Abgefahrene Reifen: Strafe für Autofahrer und Halterin Ein 36-Jähriger wurde am Dienstag in der Ulmer Straße in Laupheim (Kreis Biberach) angehalten. Dabei entdeckte die Polizei gleich mehrere Verstöße: Kein angelegter Sicherheitsgurt und völlig abgenutzte Vorderreifen. Die Vorderreifen des Nissan waren so stark abgenutzt, dass das Metallgewebe sichtbar war. Solch gefährliche Reifen stellen nicht nur eine Gefahr für den Fahrer, sondern auch für