Es ist ein tragischer Fall mit juristischen Folgen: Ein Mann verschwindet 2010 beim Baden im Bodensee, seine Leiche wird nie gefunden. Die Deutsche Rentenversicherung zahlte dennoch weiter – über Jahre hinweg. Jetzt hat das Sozialgericht Konstanz entschieden: Die Erben müssen rund 32.000 Euro Rente zurückzahlen.
Der Mann bezog eine Alters- und Witwerrente, als er beim Schwimmen im Bodensee unterging. Weil keine Leiche gefunden wurde, galt er als verschollen. Die Rentenzahlungen liefen zunächst weiter – für den Fall, dass der Mann doch noch auftaucht.
Erst eine Gesetzesänderung im Jahr 2015 ermöglichte es der Rentenversicherung, den wahrscheinlichen Todeszeitpunkt selbst festzulegen. Die Behörde ging davon aus, dass der Mann 2010 beim Unfall gestorben ist – und forderte das zu viel gezahlte Geld zurück.
Die Erben wehrten sich. Sie gaben an, die Rente sei zum Teil längst verbraucht worden – etwa für den Erhalt des Hauses, Rechtsstreitigkeiten und die sogenannte Abwesenheitspflegschaft. Außerdem hielten sie die Feststellung des Todes für nicht rechtens.
Das Sozialgericht Konstanz sah das anders: Solche finanziellen Belastungen müssten nicht von der Versichertengemeinschaft getragen werden – vor allem nicht, wenn das Geld aus dem Nachlass zurückgezahlt werden könne.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.