Revision im Laichinger Mordprozess eingelegt

Geht der Prozess doch noch weiter?

Im Laichinger Mordprozess haben die Verteidiger jetzt Revision eingelegt.

Das Ulmer Landgericht hatte in der letzten Woche eine 27-jährige und ihren 24-jährigen Partner wegen Mordes jeweils zu lebenslanger Haft verurteilt.

Auslöser der Tat war laut Urteil eine der zahlreichen Lügengeschichten, die die Angeklagte ihrem Partner aufgetischt hatte. Sie erzählte ihm demnach, dass der 31-Jährige sie angefasst habe. Damit hat sie ihren Partner laut Gericht auf das Opfer gehetzt, bis ihr Freund die Gewalt gegen den 31-Jährigen immer weiter steigerte. Schließlich erwürgte er ihn nach Ansicht der Kammer.

Die 27-Jährige hätte die Tat verhindern können, da beide Männer ihr hörig gewesen seien. Ein einfacher Widerspruch ihrerseits hätte ausgereicht, sagte der Richter. Deswegen habe sie sich durch Unterlassen schuldig gemacht.

Die Verteidigung der Frau hatte zuvor einen Freispruch beantragt, der Verteidiger des Mannes eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Verteidigung muss die Revision jetzt schriftlich begründen und der Bundesgerichtshof prüft das Urteil auf mögliche Rechtsfehler.

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