Richtig Silvester feiern – Polizei gibt Hinweise

Das Jahresende rückt mit großen Schritten näher und damit auch die Vorfreude auf die kommende Silvesterfeier. Damit diese unfallfrei und ohne ärgerliche Zwischenfälle stattfindet, bittet das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West um Beachtung einiger weniger, aber wichtiger Hinweise im Umgang mit Böllern und Raketen.

Leider kommt es im Zusammenhang mit dem unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern immer wieder zu Unfällen mit hohen Sachschäden, aber auch mit teils schwerwiegenden Verletzungen von Personen, insbesondere wenn illegale oder selbstgebastelte Feuerwerkskörper verwendet werden. Bei Verstößen sind Bußgelder von bis zu 50.000 Euro sowie Freiheitsstrafen möglich. Die Strafen sind entsprechend hoch angesetzt, um die Verletzungsgefahr durch Feuerwerk und explosionsgefährliche Stoffe zu verdeutlichen und den verantwortungslosen Umgang möglichst einzudämmen.

Die Polizei bittet um die Beachtung folgender fünf Punkte:

Die Polizei warnt eindringlich vor nicht zugelassenem Feuerwerk (sog. „Polen-Böller“). Sie sind oftmals nicht einheitlich gefertigt, was beispielsweise die Zündzeiten oder auch die Wucht der Detonation unberechenbar macht. Personen werden in vielen Fällen schwer im Gesicht, vor allem an den Augen, aber auch an Händen und Unterarmen verletzt, was zu lebenslangen gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann.
Geprüftes und damit handhabungssicheres Feuerwerk erkennen Sie an einer Registriernummer und einem CE-Zeichen; deutsche Fabrikate sind mit der Kennzeichnung „BAM“ (Bundesanstalt für Materialforschung) versehen.

Der Umgang mit Schreckschusswaffen ist in der Öffentlichkeit, also auch an Silvester reglementiert. So stellt das Führen einer solchen Schusswaffe im Freien ohne den sog. „Kleinen Waffenschein“ eine Straftat dar, das Schießen außerhalb umfriedeter Grundstücke zusätzlich eine Ordnungswidrigkeit. Selbst wenn Sie im Besitz eines „Kleinen Waffenscheins“ sind, sollten Sie die Waffe nicht in alkoholisiertem Zustand führen.

Feuerwerk, vor allem unsachgemäßer Umgang damit, führt zu einer erheblichen Brandgefahr. Zünden Sie kein Feuerwerk in der Nähe von anderen Personen und richten keine Raketen auf andere. Halten Sie beim Abbrennen Abstand von Gebäuden und von Gehölzen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen, um Brände durch Querschläger zu vermeiden.

Benutzen Sie Feuerwerk nur gemäß der Bedienungsanleitung. Feuerwerk der Klasse P II bzw. F 2 gehört nicht in die Hände von Kindern. Wer erheblich alkoholisiert ist, sollte aufgrund der erhöhten Risikobereitschaft auf das Abbrennen von Feuerwerk verzichten.

Feuerwerk kann zwar ab dem 28.12.2019 erworben werden, das Abbrennen ist allerdings nur am 31.12.2019 und am Neujahrstag erlaubt. Informieren Sie sich auch, ob es in Ihrer Gemeinde Bereiche gibt, in denen die Benutzung von Feuerwerk gänzlich untersagt ist. Denken Sie dabei auch an Krankenhäuser und Altenheime sowie Kirchen im Umfeld.

Im Notfall sind Feuerwehr und Polizei unter den Rufnummern 112 und 110 für Sie da.

Foto: pixabay.com/Christoph Kragolnik

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