Schlachthof-Attacke: Überraschungen beim Prozess

37-Jähriger soll Arbeitskollegen niedergestochen haben

Mehrere Überraschungen gab es heute (Freitag) beim Prozess gegen einen 37-Jährigen, der am Tag vor Heilig Abend im Ulmer Schlachthof seinen Arbeitskollegen mit einem Messer lebensgefährlich verletzt haben soll.

Der Vorwurf einer versuchten Tötung ist nach vielen Zeugenaussagen nicht mehr zu halten, es geht nun um gefährliche Körperverletzung. Und eine weitere Überraschung: Der Haftbefehl gegen den 37-Jährigen ist aufgehoben, er sitzt nun in einer psychiatrischen Klinik.

Ein Gutachter ist sich sicher, dass der Mann an einer Schizophrenie leidet. Das kürzt den Prozess deutlich ab, möglicherweise fällt bereits nächste Woche ein Urteil.

Das könnte Dich auch interessieren

17.07.2023 Urteil nach Ulmer Schlachthof-Attacke gefallen Der Angeklagte kommt in eine Psychiatrie, bis von ihm keine Gefahr mehr ausgeht. Laut Urteil leidet der 37-Jährige an einer paranoiden Schizophrenie. Im Kern wurde er heute freigesprochen, da er nicht schuldfähig ist. Es ging am Ende des Prozesses auch nicht mehr um versuchten Mord, sondern lediglich um schwere Körperverletzung. Der Verteidiger möchte keine Revision 14.06.2023 Ulmer Fleisch: Prozess um Messerattacke beginnt Ein 37-jähriger Syrer soll im letzten Dezember einen Arbeitskollegen mit einem 30 cm langen Messer in den Hals gestochen haben. Der 34-Jährige wurde schwer verletzt. Eine Not-OP rettete ihm das Leben. In dem Fall geht es um versuchten Mord. Ein Urteil könnte am ersten August fallen. Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. Der 34-Jährige hat 06.03.2024 Ulm: Gericht muss klären, ob er töten wollte Der schlanke junge Mann wird in den Gerichtssaal geführt und dann sitzt er nur so da. Starrer Blick an die gegenüberliegende Wand, die Arme vor der Brust verschränkt und kaum eine Regung im Körper oder im Gesicht. Auch als der Staatsanwalt die Anklageschrift vorliest, die ein Dolmetscher wortgenau für den Angeklagten übersetzt, regt sich nichts 27.11.2023 Ulm: Lange Haftstrafe nach Flaschenhals-Angriff Der Angeklagte muss acht Jahre in Haft. Dieses Urteil hat heute das Ulmer Landgericht gefällt. Der Tathergang Laut Urteil hatte der angeklagte 25-Jährige am Abend des 4. Aprils in der Unterführung am Hindenburgring eine Gruppe junger Männer angepöbelt. Im weiteren Verlauf des Streits schlug er einen 17-Jährigen mit einer Glasflasche ins Gesicht. Der junge Mann