Schlecker-Familie zahlt 800.000 Euro – Vergleich beendet letztes Verfahren

13 Jahre nach der Pleite des Drogeriekonzerns

Medienberichten zufolge muss die Familie Schlecker 800.000 Euro Schadenersatz zahlen. Das hat das Oberlandesgericht Dresden in einem Vergleich entschieden. Geklagt hatte der Insolvenzverwalter einer Leiharbeitsfirma aus Zwickau, die kurz vor der Schlecker-Pleite eine Millionensumme an die Familie gezahlt haben soll.

13 Jahre nach der Pleite des Drogeriekonzerns Schlecker ist ein weiteres Verfahren gegen die Inhaberfamilie abgeschlossen. Mehreren Medienberichten zufolge einigten sich beide Parteien nun auf einen Vergleich: Die Familie Schlecker aus Ehingen muss 800.000 Euro Schadenersatz an den Insolvenzverwalter einer Leiharbeitsfirma aus Zwickau zahlen. Die Firma „Meniar“ hatte früher Personal an Schlecker vermittelt und war nach der Konzerninsolvenz ebenfalls zahlungsunfähig geworden.

Millionensumme an die Schleckers geflossen

Hintergrund des Falls ist eine umstrittene Geldzahlung kurz vor der Insolvenz: Laut Landgericht Zwickau soll über die Firma Meniar eine Millionensumme an die Schleckers geflossen sein – am offiziellen Insolvenzverfahren vorbei. Ursprünglich war daher eine Forderung von 1,35 Millionen Euro im Raum gestanden.

Das Oberlandesgericht Dresden schlug schließlich den nun angenommenen Vergleich vor. Medienberichten zufolge ist damit das letzte juristische Kapitel rund um die Schlecker-Insolvenz abgeschlossen. Bereits 2017 waren die Kinder des Firmengründers zu Haftstrafen verurteilt worden, Anton Schlecker selbst erhielt eine Bewährungsstrafe.

Die Schlecker-Familie konzentriert sich heute auf die Verwaltung eigener Immobilien über ihre Firma CML Schlecker Immobilienverwaltung in Ehingen – und hat sich damit weitgehend aus der Öffentlichkeit zurückgezogen.

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