Schnitzeljagd: vom Lockdown zur Lockerung

Heute (08.03.2021) öffnen wieder die ersten Geschäfte. Die Inzidenzen lassen es zu. Jetzt folgt also nach dem „Click & Collect“ das „Click & Meet“ – oder auch „Terminshopping“. Und was ist mit der Gastronomie? Und wie viele Leute dürfen jetzt wieder wen und wann und wie treffen? Hier kommt die Übersicht für Schwaben.




Die gute Nachricht: Grundsätzlich können wir erstmal wieder „normal“ zum Shoppen. Die meisten Geschäfte, die jetzt wieder aufmachen, bieten Zutritt mit Termin, den Sie per Telefon oder übers Netz buchen können, also so ein bisschen, wie sonst nur beim Arzt. Erkundigen Sie sich dafür direkt bei den Ladengeschäft, dass Sie besuchen möchten. Die Händler freuen sich, denn endlich gibt es einen Lichtblick.

Zahlreiche Dienstleister, Gastronomie und Hottelerie schauen aber erstmal weiter in die Röhre, was neben dem komplizierten Stufenplan auch stark kritisiert wird. Die IHK Ulm sagt zu den neuen Beschlüsse von Bund und Ländern, dass sie  „ein erneuter Schlag in die Magengrube“ sind. Auch Ulms Runder Tisch um OB Gunter Czisch hatte sich mehr versprochen.

Stufenplan

Der Bund und die Länder haben sich also bei ihrem letzten Treffen am 3. März auf stufenweise inzidenzabhängige Lockerungen geeinigt. Diese sehen zum heutigen 8. März Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen vor. Fällt in einem Landkreis die 7-Tage-Inzidenz stabil (also mindestens fünf Tage in Folge) unter 50, treten dort weitere Lockerungen in Kraft.

In Landkreisen und Stadtkreisen, in denen die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, treten automatisch mit der sogenannten „Notbremse“ wieder Verschärfungen in Kraft. Mit „Landkreisen“ sind dabei immer „Land- und Stadtkreise“ gemeint.

Schnitzeljagd

Das klingt auf den ersten Blick logisch, ja sogar einfach. Im Detail wird es aber recht kompliziert und gleicht in der individuellen Umsetzung schon einer Art Schnitzeljagd: Zuerst müssen Sie die Inzidenz Ihres Land- und Stadtkreises herausfinden. Die finden Sie täglich auf der DONAU 3 FM Website, im RKI Dashboard oder auf der Website des für Sie zuständigen Gesundheitsamtes.

Wenn Sie Ihre Inzidenz haben, dann können Sie auf den Webseiten der Länder Bayern und Baden-Württemberg weitersuchen, was jetzt genau für Ihren Kreis und für Sie gilt:

Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 8. März (pdf)

Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Bayern ab 8. März (jpg)

Kontakt Bildung Kultur Gastronomie Dienstleistung

In den Auflistungen der Länder finden Sie auch, wer wann wen und wo wieder treffen darf. Je nach Inzidenz und Dauer eben dieser.

Beispiel: Ein Treffen von bis zu fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten (je nach Inzidenz) ist ab heute grundsätzlich wieder möglich. Die Kinder der beiden Haushalte (bis einschließlich 14 Jahre) zählen dabei nicht mit. Paare die nicht zusammenleben gelten als ein Haushalt. Sollte ein Haushalt bereits aus fünf oder mehr Personen über 14 Jahren bestehen, so darf sich dieser Haushalt mit einer weiteren nicht dem Haushalt angehörigen Person treffen.

Bei Inzidenz über 100: Keine Lockerung, ein Haushalt darf sich nur mit einer weiteren Person treffen.
Bei Inzidenz unter 100: Private Treffen mit höchstens fünf Menschen aus zwei unterschiedlichen Haushalten sind erlaubt.
Bei Inzidenz unter 35: Private Treffen mit höchstens zehn Menschen aus drei unterschiedlichen Haushalten sind erlaubt.

Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Art bleiben weiterhin geschlossen.  In Schulen gilt ab Mitte März: Alle Klassenstufen der Grundschule sowie die Klassenstufen 5 und 6 der weiterführenden Schulen kehren zu einem eingeschränkten Präsenzbetrieb unter Pandemiebedingungen zurück. Gottesdienste und Beerdigungen sind unter Hygieneauflagen erlaubt. Wenn Sie verreisen wollen, dann appelliert die Regierung: Verzichten Sie auf private Reisen sowie Ausflüge zu touristischen Zielen. Es finden verstärkte Kontrollen und Zugangsbeschränkungen an tagestouristischen Hotspots durch die örtlichen Behörden statt. Und Individualsport im Freien und auf Außen- und Innensportanlagen (keine Schwimmbäder) mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten ist erlaubt.

Alles gilt je nach Inzidenzlage und kann sich somit schnell wieder komplett ändern.

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