Darüber muss das Amts-gericht Neu-Ulm heute entscheiden. Der Fall wird heute verhandelt. Die Frau soll außerdem Bargeld in Höhe von über 30.000 Euro besitzen, welche über das sogenannte Schonvermögen von 7.000 Euro hinausgeht. Das Geld soll sie auch vor ihrem jetzigen Ex-Mann versteckt haben, der sie letztlich angezeigt hatte. So kamen die ganzen Fälle dann ans Tageslicht.
08.30 Uhr: Ein Fall aus Illertissen: Der Fall ist für alle interessant, welche „schwarz“ eine Putzfrau beschäftigen, weil sie diese nicht zur Sozialversicherung anmelden: Die Angeklagte ist Putzfrau und arbeitslos. Sie erhält Arbeitslosengeld I (ALG I), verschweigt aber, dass sie über eine mitgeteilte Putzstelle hinaus zwei weitere Putzstellen hat, ohne angemeldet zu sein. Wenn sie die Putzstellen mitgeteilt hätte, hätte sie ein geringeres Arbeitslosengeld erhalten. Nach Auslaufen des ALG I stellt sie einen Antrag auf ALG II und verschweigt darüber hinaus, dass sie Bargeld über 30.000,- EUR hat, welche über das Schonvermögen von 7.000,- EUR hinausgeht. Das Geld hatte sie auch vor ihrem Ehemann versteckt. Im Rahmen der Ehescheidung kam es nach einer Anzeige – wohl des Ehemanns – zu einer Hausdurchsuchung, in deren Verlauf der Fall aufgedeckt werden konnte. Letztlich hatte die Angeklagte auch im Rahmen der Ehescheidung in mehreren Verfahren Verfahrenskostenhilfe gestellt und bewilligt bekommen, was nicht der Fall gewesen wäre, hätte sie ihr Einkommen und Vermögen nicht verschleiert. Ein solcher Fall eines „Sozialschmarotzertums“ ist mir schon lange nicht mehr untergekommen!
The post Schwarzarbeit – Hat Putzfrau doppelt und dreifach abkassiert? appeared first on DONAU 3 FM.