Schwarzes Versicherungskennzeichen ab 1. März 2023: Alles Wichtige hier

Versicherung 2023

Das neue Versicherungskennzeichen ist schwarz und muss ab dem 1. März angebracht sein, als Nachweis für die Haftpflichtversicherung.

Kleinkraftrad Besitzer, S-Pedelecs Fahrer und E-Scooter Inhaber aufgepasst: Ist euer Kennzeichen noch weiß? Dann ist es dringend an der Zeit, es zu wechseln. Denn ab dem 1. März ist der Versicherungsschutz nur mit gültigem schwarzen Kennzeichen vorhanden.

Warum ein schwarzes Kennzeichen?

Damit die Polizei schnell erkennen kann, ob eine gültige Versicherung bei dem Fahrzeug vorliegt, wechselt jedes Jahr die Farbe des Versicherungskennzeichens. Dieses ist der Nachweis für eine bestehende Versicherung. Für das Versicherungsjahr 2023/2024 ist das Kennzeichen schwarz.

Die Versicherung von Fahrzeugen ist immer wichtig, denn im Falle eines Unfalls können schnell Sach- oder Personenschaden entstehen, die mehrere tausend Euro kosten können. Deshalb gibt es die Pflichtversicherung. Damit ist garantiert, dass der Geschädigte seinen Schaden ersetzt bekommt und der Verursacher des Schadens nicht in die private Tasche greifen muss.

Brauche ich ein Versicherungskennzeichen?

Bei Fahrzeugen bis zu 45 km/h benötigen keine Zulassung der Kfz-Zulassungsstelle, lediglich eine Betriebserlaubnis und eine Haftpflichtversicherung. Um diese Versicherung nachweisen zu können, dient das sogenannte Versicherungskennzeichen.

Wie bekomme ich das schwarze Kennzeichen?

Je nach Versicherungsanbieter erhält man das Kennzeichen meist nach Versicherungsabschluss per Post zugeschickt. Informiert euch hierfür am besten bei eurer Versicherung.

Was passiert, wenn ich kein Versicherungskennzeichen habe?

Das Fahren ohne Versicherungskennzeichen ist eine Straftat und kann im schlimmsten Fall eine Haftstrafe nach sich ziehen. Verursacher ohne Versicherungsschutz müssen zudem mit dem Privatvermögen für den Schaden aufkommen.

Sollte es noch Fragen geben, gibt das Polizeipräsidium Ulm gerne online Auskunft oder per E-Mail unter ulm.pp@polizei.bwl.de.

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