Schwarzwald-Rambo muss hinter Gitter

Im Prozess um seine spektakuläre Flucht mit gestohlenen Polizeiwaffen ist der sogenannte «Schwarzwald-Rambo» zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Yves R. habe sich unter anderem der Geiselnahme schuldig gemacht, urteilte heute (19.02.2021) das Landgericht Offenburg.




Der heute 32 Jahre alte Angeklagte hatte im Juli 2020 bei der Kontrolle einer von ihm illegal bewohnten Waldhütte im Schwarzwald vier Polizisten entwaffnet und war mit deren Dienstwaffen in den Wald geflohen. Die Polizei suchte mit einem Großaufgebot nach ihm. Erst fünf Tage später gelang die Festnahme in einem Gebüsch nahe Oppenau. Der mehrfach vorbestrafte Mann verletzte dabei einen SEK-Beamten mit einem Beil am Fuß. Jetzt ist der sogenannte «Schwarzwald-Rambo» zu drei Jahren Haft verurteilt worden.

Kombinierte Persönlichkeitsstörung

Die Verteidigung hatte lediglich eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren für R. gefordert. Sie sah den Tatvorwurf der Geiselnahme als nicht erfüllt an. Ein Gutachter hatte dem Beschuldigten in dem Verfahren eine kombinierte Persönlichkeitsstörung attestiert, sah ihn aber nur zum Teil als vermindert schuldfähig an.

R. hatte in dem Verfahren ein Geständnis abgelegt. Er habe in einer unüberlegten Aktion die Polizisten entwaffnet, weil er befürchtet habe, verhaftet zu werden und erneut ins Gefängnis zu kommen. Nie habe er jedoch jemanden mit den gestohlenen Waffen verletzen wollen.

Wanderung quer durch Deutschland geplant

Am Ende seiner Flucht habe er sich absichtlich einem Postboten gezeigt und so die Polizei auf seine Fährte gelockt. Aufgeben sei für ihn jedoch keine Option gewesen, er habe überwältigt werden wollen. Vor der Kontrolle der Hütte habe er schon länger im Wald gelebt. Dort habe er sich auf eine Wanderung quer durch Deutschland vorbereiten wollen.

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