Sind "Corona-Spaziergänge" zu "Party-Events" geworden?

Stadt Ulm ändert Allgemeinverfügung

Wie bereits angekündigt, hat die Stadt Ulm ihre Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht geändert. Essen, Trinken und "Party machen" ist auf den "Corona-Spaziergängen" damit jetzt untersagt. Ein Trend in diese Richtung hat die Polizei beobachtet. Laute Musik und Alkohol? Mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung habe das nichts mehr zu tun, sagt Ulms Oberbürgermeister Gunter Czisch.

Eine Maskenpflicht wurde bereits dazu erlassen. Untersagt sind bei den unangemeldeten Versammlungen in Ulm („Corona-Spaziergänge“) jetzt dazu auch „der Verzehr von Speisen und Getränken, das Mitführen von alkoholischen Getränken zum unmittelbaren Konsum sowie der Betrieb von Lautsprecher- bzw. Bluetoothboxen und anderen wirkungsgleichen Audiogeräten zum Abspielen von Musik oder zur Verursachung von Lärm.“ – so die Stadt Ulm in einer Mitteilung.

Events mit viel Alkohol und lauter Musik?

Damit reagiert die Stadt Ulm auf Beobachtungen der Polizei. Demnach würden sich die sogenannten „Corona-Spaziergänge“ zu Events mit viel Alkohol und lauter Musik entwickeln. Das habe mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nichts mehr zu tun, so Ulms Oberbürgermeister Gunter Czisch. Außerdem versuchten laut Polizei viele Teilnehmende durch ständiges Mitführen von Essen und Trinken die Maskenpflicht zu umgehen. Diese wurde erst kürzlich von einem Gericht als rechtens eingestuft, da zu wenig Abstand auch im Freien zu einer Infektion führen könne.

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