Söder: Ausgangsbeschränkungen in Bayern auch an Weihnachten

Bayerns Ministerpräsident Söder stellt klar: Auch Kirchgänger müssen an Weihnachten bis 21.00 Uhr zu Hause sein.




Für Kirchgänger wird es in Bayern auch über Weihnachten keine Ausnahmen von den verschärften Ausgangsbeschränkungen geben: Um 21 Uhr darf man grundsätzlich nicht mehr raus. Christmetten müssten demnach in Bayern vorverlegt werden.

In Baden-Württemberg dagegen gilt der Besuch von privaten oder religiösen Veranstaltungen an Weihnachten als triftiger Grund abends und nachts draußen unterwegs zu sein. Beispiel: Ein Neu-Ulmer darf also nach 21 Uhr nicht im Ulmer Münster sein. Da findet die Christmette aktuell um 21.30 und um 23 Uhr statt. Ein Ulmer darf aber hin.

Stand 15.12.2020.

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