Spendenkonto nach Ausschreitungen in Biberach eingerichtet

Unterstützung für Teilnehmer

Nach den gewaltsamen Protesten beim politischen Aschermittwoch der Grünen in Biberach müssen etliche Teilnehmer eine Geldstrafe zahlen. Sie erhalten Unterstützung.

Etliche Menschen müssen wegen ihrer Teilnahme an den Protesten beim Politischen Aschermittwoch der Grünen im Februar 2024 in Biberach Geldstrafen bezahlen. Entweder, weil sie die Strafbefehle der Staatsanwaltschaft Ravensburg akzeptiert hatten oder weil das Amtsgericht Biberach ihre Einsprüche abgewiesen hat. Der Strafrahmen bewegt sich bisher zwischen 2.000 und 4.000 Euro. Insgesamt hatte die Staatsanwaltschaft Ravensburg 42 Strafbefehle verhängt und 14 Anklagen erhoben.

Unterstützung für Teilnehmer

Während weitere Verfahren laufen beziehungsweise anstehen, haben laut Medienberichten Unterstützer ein Spendenkonto bei einer regionalen Bank eingerichtet, um die Verurteilten finanziell zu unterstützen.

Eine im Januar angesetzte Unterstützerparty, die in einer Halle auf dem Gelände einer Spedition in Laupheim (Kreis Biberach) stattfinden sollte, wird es laut dem SWR zumindest dort nicht geben. Seine Halle stehe nicht mehr zur Verfügung, sagte ein Spediteur. Auch die Organisatoren, die nicht in der Öffentlichkeit genannt werden wollten, hätten sich zurückgezogen.

Was war passiert?

Am Aschermittwoch (14. Februar) war eine Protestaktion in der Stadt unweit von Ulm so sehr eskaliert, dass die Grünen eine geplante Veranstaltung unter anderem mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann und dem Grünen-Bundespolitiker Cem Özdemir aus Sicherheitsgründen kurzfristig absagen mussten.

Bei den Protesten wurden mehrere Polizisten verletzt, die Beamten setzten Pfefferspray gegen die Demonstranten ein. Zuvor hatte es auch Straßenblockaden gegeben, ein Misthaufen landete vor der Stadthalle. Die Ausschreitungen hatten bundesweit für sehr viel Aufsehen gesorgt.

Was ist ein Strafbefehl?

Ein Strafbefehl ist quasi eine Art Urteil ohne mündliche Gerichtsverhandlung. Die Staatsanwaltschaft stellt nur dann Antrag auf Erlass eines Strafbefehls, wenn sie nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Hauptverhandlung nicht für nötig hält. Bei einem Einspruch gegen den Strafbefehl wird der Vorwurf vor Gericht verhandelt.

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