Auf Bitten des Landessozialministeriums ist vorgesehen, eine Allgemeinverfügung für das Gebiet der Stadt Ulm und den Alb-Donau-Kreis zu erlassen, mit der eine Sperrstunde um 23 Uhr für Gastronomiebetriebe einschließlich eines generellen und durchgehenden Außenabgabeverbots von Alkohol ab 23 Uhr, wie beispielsweise an Tankstellen eingeführt wird.
Diese Allgemeinverfügung soll noch vor dem kommenden Freitagabend in Kraft treten.
Derzeit arbeiten Spezialisten der Kreis- und Stadtverwaltung die Regelungen im Detail aus.
Die Allgemeinverfügung orientiert sich an der Hotspot-Strategie, welche auf der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 14. Oktober 2020 beschlossen worden war. Diese sieht in Stadt- und Landkreisen mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen die verbindliche Einführung einer Sperrstunde um 23 Uhr für Gastronomiebetriebe einschließlich eines generellen Außenabgabeverbotes von Alkohol vor.
Landrat Heiner Scheffold und Oberbürgermeister Gunter Czisch erklärten übereinstimmend: „Wir hätten es uns alle anders gewünscht. Aber die aktuelle Dynamik der Corona-Infektionszahlen lässt uns keine andere Wahl mehr. Wir müssen alles dafür tun, dass sich das Infektionsgeschehen nicht weiter ausbreitet und handeln entsprechend dem Pandemie-Stufenkonzept des Landes“.
Die Allgemeinverfügung wird nach Fertigstellung auf den Internetseiten des Landratsamts Alb-Donau-Kreis und der Stadt Ulm veröffentlicht.