Ba-Wü: Sperrung von Kfz-Kennzeichen mit NS-Symbolik

Zukünftig sollen bei der Vergabe von Kfz-Kennzeichen die Kombinationen mit nationalsozialistischen Ziffern in Baden-Württemberg gesperrt werden.




Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg sperrt die Zuteilung bestimmter Kfz-Kennzeichenkombinationen mit rechtsextremistischem Bezug bei der Zulassung von Fahrzeugen. Dabei handelt es sich um Buchstaben- und Ziffernfolgen, denen ein nationalsozialistischer Symbolgehalt beigemessen wird. Damit folgt das Ministerium den Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Landtags von Baden-Württemberg.

Welche Kombinationen sind gemeint?

Buchstaben- und Zahlenkombinationen sollen bei der Vergabe von Kfz-Kennzeichen ausgeschlossen werden, die den bekannten rechtsextremistischen Szenecodes entsprechen. Die bisherige bundesweite Praxis, wonach Buchstabenpaare wie KZ, SA, SS, HJ und NS nicht vergeben werden dürfen, wird hierdurch ergänzt und weiter verschärft.

„Rechtsextremisten bedrohen unsere Demokratie und unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger – auch die Verkehrsbehörden sind da gefragt. Nach unserer Auffassung und der des NSU-Untersuchungsausschusses des Landtags ist es nicht hinnehm- bar, dass Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten sich amtlich Kennzeichen zuteilen lassen und so ihre menschenverachtende Gesinnung öffentlich zur Schau stellen können“, betonte Verkehrsminister Winfried Hermann MdL.

Nach Prüfung und Bewertung durch die Landesregierung stellen insbesondere die Ziffernfolge „1488“, die Kombinationen „HH 18“ und „AH 18“ sowie „HH 88“ und „AH 88“ geläufige rechtsextremistische Chiffren dar. Künftig werden diese Kombinationen von der Kennzeichenvergabe ausgeschlossen.

Bereits vergebene Kennzeichen

Für bereits zugeteilte Kennzeichen an zugelassenen Fahrzeugen gilt ein Bestandsschutz. Bei konkreten Hinweisen oder Verdachtsmomenten für das Vorliegen eines Verstoßes gegen die guten Sitten kann die zuständige Zulassungsbehörde das zugeteilte Kennzeichen von Amts wegen ändern.

Landesweite oder örtliche Engpässe bei der Zuteilung von Kennzeichen sind durch die Sperrung der genannten Kennzeichenkombinationen nicht zu erwarten. Vor der Entscheidung hatte das Verkehrsministerium den Städte- und den Landkreistag angehört.

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