SSV Ulm 1846 öffnet Hallenbad wieder

Auch das SSV Ulm 1846 e.V. Hallenbad kann auf Grundlage der aktuell gültigen Verordnung ab 17. Juni 2020 und unter Auflagen wieder öffnen.

Zunächst bleibt es Vereinsmitgliedern vorbehalten das Hallenbad wieder zu nutzen, eine entsprechende Voranmeldung ist nötig.

Nach über drei Monaten öffnet das vereinseigene Hallenbad am morgigen Mittwoch, 17. Juni 2020 endlich wieder seine Türen. Ähnlich wie schon bei der Freibadöffnung, müssen aufgrund der aktuellen Bäderverordnung gewisse Auflagen und Hygienevorschriften berücksichtigt werden. So wird das Hallenbad vorerst nur werktags für Freizeitschwimmer zur Verfügung stehen. „Aufgrund der Verordnung und aus organisatorischen Gründen ist das Schwimmvergnügen zunächst unseren SSV Ulm 1846 e.V. Mitglieder vorbehalten“, erklärt Geschäftsführer Fabian Göggel.

Jeder der ab morgen zum Schwimmen kommen möchte, muss sich telefonisch (0731-1846 220) oder vor Ort an der Badkasse für eine Schwimmzeit anmelden. Die Anmeldung ist max. 48 h im Voraus möglich. „Insgesamt können 16 Personen pro Schwimmzeit ins Bad. Mit dieser Teilnehmerzahl können wir für jeden ein angenehmes, sicheres Schwimmvergnügen bieten“, weiß der Leitende Schwimmmeister Dimitriy Mironov.

Natürlich gelten auch für den Hallenbadbesuch die gewohnten Regeln zu Abstand und Hygiene. So sollten sich die Badegäste vor dem Schwimmen abduschen. „Maximal zwei Personen dürfen den Duschraum dabei gemeinsam nutzen“, erklärt Mironov die vorherrschenden Regeln im Hallenbad. „Das Duschen nach dem Baden erfolgt nicht in unserem Hallenbad. Und auch auf das Haare Föhnen sollte möglichst verzichtet werden.“

Für die Badnutzung gelten die bekannten Eintrittspreise für Mitglieder. (Erwachsene 2,00 €, Jugendliche bis 18 Jahre 1,50 €). Weitere Infos, die buchbaren Schwimmzeiten und die ausführlichen Bedingungen zur derzeitigen Nutzung gibt es auf der Hallenbadseite auf der Vereinshomepage.

Bild: Dimitriy Mironov, Leitender Schwimmmeister empfängt wieder SSV-Mitglieder im Hallenbad.

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