Mit sofortiger Wirkung erwirkt die Allgemeinverfügung der Stadt Langenau: Kundgebungen vor der Martinskirche sind vorerst verboten. Nach der Eskalation vom Sonntag will die Stadt damit die Gottesdienste dort vor Störungen schützen.
„Als Verwaltungsbehörde sind wir an die Rechtsstaatlichkeit und an das Gebot der Verhältnismäßigkeit gebunden. Zudem ist die Versammlungs- und Meinungsfreiheit grundgesetzlich geschützt. Deshalb konnten wir bislang nicht zum Mittel der Allgemeinverfügung greifen. Das hat sich nach Sonntag geändert“, erklärt Bürgermeisterin Daria Henning. Gewalt und Antisemitismus verurteile das Rathaus Langenau aufs Schärfste. Mit der Verfügung soll nun die Sicherheit aller Kirchenbesucher gewährleistet werden. Die Polizei ermittelt derweil weiter zu den Geschehnissen vom Sonntag.
Seit Ende 2023 war es immer wieder zu Störungen der Gottesdienste in der Langenauer Innenstadt gekommen. Die Verlegung der Proteste auf die gegenüberliegende Straßenseite hatten für eine Weile die Situation entspannt. Doch trotz einiger Aufenthaltsverbote blieb ein nachhaltiger Effekt aus.
Die Lage war zuletzt wieder eskaliert: Ein 75-jähriger Aktivist hatte erneut eine unangemeldete Kundgebung mit Bezug zum Nahost-Konflikt abgehalten – erstmals kam es dabei zu körperlichen Auseinandersetzungen. Besucher der Kirche sowie Pfarrer Ralf Sedlak und seine Familie waren über Monate hinweg massiven Anfeindungen ausgesetzt.
Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl, CDU-Landeschef Manuel Hagel und der Ulmer SPD-Landtagsabgeordnete Martin Rivoir hatten öffentlich Druck gemacht und eine Allgemeinverfügung gefordert. Die Stadtverwaltung greift jetzt durch. Ob weitere Maßnahmen notwendig sind, prüft die Stadt in den kommenden Wochen.