Stadt Neu-Ulm sucht Wahlhelfer für Landtags- und Bezirkswahl

Jetzt bewerben!

Am Sonntag, 8. Oktober 2023, findet die Landtags- und Bezirkswahl statt. Die Stadt Neu-Ulm ist hierfür auf der Suche nach ehrenamtlichen Wahlhelfern.

Die Wahlhelfer gewährleisten einen reibungslosen Ablauf der Wahl vor Ort in den Wahllokalen. Nach der Wahl sind sie auch für das Auszählen der Stimmen verantwortlich. Voraussetzung für den Wahldienst: Die Ehrenamtlichen sollten bei der Wahl selbst wahlberechtigt sein und am Wahltag sowie für eine vorherige Einweisung etwas Zeit mitbringen.

Die Wahlhelfer erhalten von der Stadt Neu-Ulm für ihre Tätigkeit eine finanzielle Aufwandsentschädigung in Höhe von 80 Euro, heißt es in einer Mitteilung der Stadtverwaltung.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich an das Neu-Ulmer Wahlamt wenden (Telefon: 0731 7050-6100 oder Mail: wahlen@neu-ulm.de). Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Stadt Neu-Ulm.

Das könnte Dich auch interessieren

18.02.2025 Neu-Ulms Landrätin Treu ruft zum Wählen auf Die Neu-Ulmer Landrätin Eva Treu ruft zur Wahl auf. Sie betont die Bedeutung der Wahlbeteiligung: „Jede Stimme zählt. Nutzen Sie Ihr demokratisches Recht und bestimmen Sie mit, wer Ihre Interessen im Bundestag vertreten soll.“ In Deutschland sind freie Wahlen ein Grundpfeiler der Demokratie. „Nur wenn viele Menschen wählen gehen, wird die gesamte Bevölkerung repräsentiert“, so 14.02.2025 Stadt Neu-Ulm führt Online-Knöllchen ein Die Stadt Neu-Ulm modernisiert die Parkraumkontrolle und setzt künftig auf digitale Verwarnungen mit QR-Code. Bisher erhielten Falschparker in Neu-Ulm eine Verwarnung hinter der Windschutzscheibe. Diese enthielt den Tatvorwurf, die Höhe des Verwarngeldes und die Bankverbindung für die Zahlung per Überweisung oder Barzahlung im Rathaus. QR-Code ersetzt Papierverwarnung Ab der kommenden Woche gibt es stattdessen einen 07.02.2025 U18-Wahl im Landkreis Neu-Ulm beginnt Die U18-Wahl ist eine bundesweite Aktion, die jungen Menschen eine erste Erfahrung mit demokratischen Wahlen ermöglicht. Sie ist zwar nicht offiziell, bildet aber den Ablauf einer regulären Wahl nach. Dabei können alle unter 18 Jahren wählen – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Wann und wo wird gewählt? Die U18-Wahl findet im Vorfeld der Bundestagswahl statt, konkret 04.02.2025 Neu-Ulmer Verkehrsüberwachung kontrolliert ab sofort auch in den Stadtteilen Die Neu-Ulmer Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) weitet ihr Einsatzgebiet aus und überwacht nun den ruhenden Verkehr in der gesamten Stadt. Bisher war die Verkehrsüberwachung der Stadt Neu-Ulm hauptsächlich im innerstädtischen Kernbereich aktiv. Das ändert sich nun: Ab sofort werden auch die Stadtteile einbezogen, wie die Stadt Neu-Ulm mitteilt. Grundlage für diese Neuerung ist ein Beschluss des