Seit dem 20. Januar 2025 verschickt die Stadt Ulm neue Grundsteuerbescheide – und erlebt seither eine Welle an Anfragen: Über 1.000 schriftliche Widersprüche und rund 1.200 Anrufe sind eingegangen. Doch in 80 Prozent der Fälle ist die Stadt nicht zuständig – sondern das Finanzamt.
Häufige Beschwerden betreffen Bodenrichtwerte, falsche Flächen oder Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform. Die Stadt kann diese Punkte nicht prüfen und lehnt die meisten Widersprüche ab.
Wichtig: Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung – die Grundsteuer muss trotzdem gezahlt werden. Wer Probleme hat, kann bei höheren Beträgen eine Ratenzahlung beantragen.
Die Stadt betont: Zwar bleibt das Gesamtaufkommen der Grundsteuer 2025 stabil, doch für einzelne Eigentümer kann es zu höheren oder niedrigeren Zahlungen kommen – sogenannte Belastungsverschiebungen.
Auch gegen Bodenrichtwerte kann kein direkter Einspruch eingelegt werden. Abhilfe schafft nur ein kostenpflichtiges Gutachten mit mindestens 30 % Abweichung.
Eigentumswechsel aus dem Jahr 2024, bei denen die Bescheide noch an Vorbesitzer gingen, werden derzeit vorrangig bearbeitet.