Die Stadt Ulm hat als Untere Wasserbehörde eine Allgemeinverfügung erlassen. Damit ist die Wasserentnahme aus sämtlichen Flüssen, Bächen und sonstigen oberirdischen Gewässern im Stadtkreis untersagt.
Das Verbot gilt unabhängig davon, wie das Wasser entnommen wird. Also nicht nur mit Pumpen, sondern auch mit Eimern, Gießkannen oder anderen Handschöpfgeräten. Bereits installierte mobile Entnahmevorrichtungen müssen aus den Gewässern entfernt werden.
Grund für die Maßnahme sind die seit Monaten ausbleibenden ergiebigen Niederschläge. Die Gewässer führen derzeit außergewöhnlich wenig Wasser. Gleichzeitig erwärmt sich das Wasser durch die hohen Temperaturen stark, der Sauerstoffgehalt sinkt. Im schlimmsten Fall könnten einzelne Gewässerabschnitte austrocknen.
Auch bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse zur Entnahme aus oberirdischen Gewässern werden für die Dauer der Allgemeinverfügung vorübergehend widerrufen. Ausgenommen bleiben Wasserentnahmen zur Abwehr akuter Gefahren für die öffentliche Sicherheit, etwa zur Brandbekämpfung. In begründeten Einzelfällen kann die Untere Wasserbehörde auf Antrag Ausnahmen zulassen, wenn dadurch keine erheblichen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt entstehen.