Das Vorgehen folgt dabei oft ähnlichen Mustern: Unbekannte Personen geben sich als Mitarbeitende der Stadtwerke aus und verlangen Zutritt zu Gebäuden oder bitten um Einsicht in Rechnungen und Vertragsunterlagen. In manchen Fällen wird den Betroffenen lediglich ein Angebot in Aussicht gestellt, die geleistete Unterschrift landet jedoch unwissentlich direkt auf einem Vertragsdokument. So kommt es unbemerkt zu einem Vertragsabschluss.
Konkret berichten Betroffene davon, in Energielieferverträge der SWK Energie GmbH gedrängt worden zu sein. Mehrere dieser Vorfälle wurden bereits bei der SWU gemeldet und bestätigt. Die SWK Energie GmbH ist eine Vertriebstochtergesellschaft der Stadtwerke Krefeld und nicht Teil der SWU.
Bei Unsicherheiten rät die SWU dazu, direkt telefonisch Kontakt aufzunehmen. Auch Beobachtungen verdächtiger Vorfälle sollten umgehend gemeldet werden. Die SWU leitet dann unmittelbar rechtliche Schritte ein.
Wichtig für Betroffene: Wurde bereits ein Vertrag mit einem Drittanbieter abgeschlossen, besteht in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Bei nachgewiesener Täuschung kann der Vertrag sogar innerhalb eines Jahres angefochten werden.