Stichtag 1. März: Wechsel der Versicherungskennzeichen steht an

Kennzeichen wechsel dich

Ob E-Fahrrad oder Motorrad, für viele steht ein wichtiger Termin an: Am 1. März beginnt das neue Versicherungsjahr für Kleinkrafträder, S-Pedelecs und E-Scooter.

Ab diesem Datum ist der Versicherungsschutz nur noch mit dem neuen schwarzen Kennzeichen für das Jahr 2026/2027 gültig. Darauf weist die Polizei in Ulm hin.

Farbe wechselt jedes Jahr

Ob ein Fahrzeug korrekt versichert ist, erkennen Polizeibeamte auf einen Blick: Die Farbe des Versicherungskennzeichens wechselt jährlich. Für das neue Versicherungsjahr ist das Kennzeichen schwarz. Wer noch mit dem alten Schild unterwegs ist, hat ab dem 1. März keinen gültigen Versicherungsschutz mehr.

Betroffen sind:

   – Mofas, Mopeds sowie Roller bis max 50 ccm Hubraum.
– Quads und Trikes, wenn diese über die gleichen Vorgaben
verfügen.
– Mofas und Mopeds aus Produktionen der ehemaligen DDR mit einer
Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h, die erstmals vor dem
1.3.1992 versichert waren.
– Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis maximal 350 kg Leermasse
und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.
– auch Segways, bei der der elektrische Antrieb eine
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h ermöglicht.
– Pedelecs mit Motoren über 250 Watt bzw. einer Tretunterstützung
über 25 km/h oder einer Anfahrhilfe über 6 km/h.
– Motorisierte Krankenfahrstühle (Führerscheinklasse M und S).
– E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeug) mit Betriebserlaubnis.

Für E-Scooter genügt ein entsprechend kleines Klebekennzeichen.

Keine Zulassung – aber Versicherungspflicht

Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h benötigen keine Zulassung über die Kfz-Zulassungsstelle. Eine gültige Betriebserlaubnis und eine Haftpflichtversicherung sind jedoch gesetzlich vorgeschrieben. Als Nachweis dient das jeweilige Versicherungskennzeichen, das jedes Jahr neu beantragt und rechtzeitig angebracht werden muss.

Fahren ohne Versicherung ist strafbar

Eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich im Pflichtversicherungsgesetz vorgeschrieben. Wer ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs ist, begeht eine Straftat. Im schlimmsten Fall droht sogar eine Freiheitsstrafe. Zudem kann es teuer werden: Bei einem Unfall entstehen schnell Sach- oder Personenschäden in Höhe von mehreren Tausend Euro. Ohne Versicherung muss der Verursacher mit seinem Privatvermögen für sämtliche Kosten aufkommen.

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