Nach dem Unfall-Tod eines Siebenjährigen am Ostersonntag in Vöhringen (Kreis Neu-Ulm) sind die Ermittlungen mit einem Strafbefehl abgeschlossen worden.
Laut SWP war die Unfallverursacherin weder zu schnell noch alkoholisiert. Sie hatte das Kind, dass mit einem Tretroller unterwegs war, auf einem Zebrastreifen überfahren. Sie habe das Kind schlicht übersehen. Es wurde jetzt eine Geldstrafe wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht beantragt.
DONAU 3 FM hatte bereits über diesen Fall berichtet.