Streit um Notfallpraxen: Kommunen scheitern im Eilverfahren

Schlappe auch für Bad Saulgau

Weil in Baden-Württemberg 18 Notfallpraxen schließen sollen, sind mehrere Städte vor Gericht gezogen. Nun haben sie einen ersten Rückschlag erlitten.

Im Streit um die geplante Schließung von Notfallpraxen in Baden-Württemberg sind drei Kommunen mit einem Eilverfahren vor Gericht gescheitert. Das Sozialgericht Stuttgart habe die Klage als unbegründet abgelehnt, teilte ein Gerichtssprecher mit.

Die Städte Bad Saulgau (Landkreis Sigmaringen), Neuenbürg (Enzkreis) und Kirchheim unter Teck (Kreis Esslingen) wollten mit dem Eilverfahren die geplante Schließung der Notfallpraxen in ihren Städten zum 1. April verhindern und klagten deswegen gegen die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW).

Die Kommunen hatten argumentiert, sie seien in die Planungen der KVBW nicht einbezogen worden. Dem Gericht zufolge gibt es aber keine gesetzlichen Vorgaben, wie die KVBW den Notdienst zu organisieren hat. Stattdessen stehe ihr ein weiter Gestaltungsspielraum zu, so das Gericht. Gegen den Beschluss können die Städte dem Gerichtssprecher zufolge noch Beschwerde beim Landessozialgericht einlegen.

Klage von mehreren Städten ist weiter anhängig

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) will in 18 Praxen Schritt für Schritt bis November den Betrieb einstellen. Die ersten drei Praxen in Bad Saulgau, Kirchheim unter Teck und Neuenbürg sollen ab April schließen. Die restlichen Standorte sollen Ende Juni, Ende Juli, Ende September und Ende Oktober geschlossen werden.

Künftig soll laut KVBW im Land gelten, dass 95 Prozent der Patienten innerhalb von 30 Fahrminuten eine Notfallpraxis erreichen sollen, alle anderen innerhalb von maximal 45 Minuten. Zudem sei vorgesehen, dass es nur noch Standorte in Verbindung mit einem Krankenhaus mit Notaufnahme gibt.

Gegen die Pläne der KVBW gibt es neben dem Eilverfahren auch eine weitere Klage der betroffenen Städte vor dem Sozialgericht. Diese sei weiter anhängig, sagte ein Gerichtssprecher.

Der ärztliche Bereitschaftsdienst in den Notfallpraxen hilft weiter, wenn der Hausarzt nicht geöffnet hat – etwa bei einer schweren Erkältung oder starken Bauchschmerzen.

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