Streit um Ulmer „Heli-Retter“: Sohn will TV-Folge nach Tod seines Vaters stoppen

Sohn wehrt sich gegen persönliche Aufnahmen

Ärger um die ARD-Doku über den Ulmer Rettungshubschrauber: Nach einem tödlichen Unfall in Roggenburg will der Sohn des Opfers verhindern, dass die Aufnahmen im Fernsehen gezeigt werden. Jetzt beschäftigt der Fall das Gericht.

Ein tödlicher Unfall in Roggenburg im Kreis Neu-Ulm sorgt jetzt für Streit um eine ARD-Doku! Ein Mann wird unter einem schweren Radlader eingeklemmt und stirbt. Der entsprechende Einsatz des Ulmer Rettungshubschraubers „Christoph 22“ wurde dabei von Kameras begleitet. Die Aufnahmen sind Teil der neuen SWR-Serie „Die Heli-Retter“. Der Sohn des Verstorbenen will die Veröffentlichung aber nicht hinnehmen.

Kameras filmen Tod des Vaters und Trauer des Sohnes

In der zweiten Folge der Serie ist zu sehen, wie die Rettungskräfte den Tod des Mannes feststellen. Auch sein Sohn wird am Unglücksort gefilmt. Seine ersten Reaktionen auf den Tod seines Vaters sind Teil der Sendung. Zwar wurden die Betroffenen verpixelt, laut dem Anwalt des Sohnes könnten Menschen aus dem persönlichen Umfeld die Familie aber trotzdem erkennen.

Besonders kritisch: Nach Angaben der Anwaltskanzlei haben weder der Sohn noch andere nahe Angehörige der Veröffentlichung zugestimmt.

Sohn zieht gegen den SWR vor Gericht

Der Sohn hat deshalb über einen Ulmer Anwalt eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Stuttgart beantragt. Der Antrag wurde am 28. September gestellt. Ziel ist es, die weitere Veröffentlichung und Ausstrahlung der Folge zu stoppen.

Die Kritik richtet sich dabei ausdrücklich nicht gegen die Rettungskräfte, sondern gegen die Veröffentlichung der sehr persönlichen Aufnahmen.

Folge soll am 19. Oktober im Fernsehen laufen

Die umstrittene Folge ist bereits in der ARD-Mediathek verfügbar. Am 19. Oktober soll sie auch im SWR-Fernsehen ausgestrahlt werden. Der Sender erklärt grundsätzlich, dass Patienten in der Serie zum Schutz ihrer Privatsphäre unkenntlich gemacht werden. Ob das im konkreten Fall ausreicht, ist jetzt Teil des Rechtsstreits.

Ob die geplante TV-Ausstrahlung tatsächlich gestoppt wird, ist bislang offen.

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