Südwest-AfD scheitert mit Eilantrag gegen Beobachtung durch Verfassungsschutz

rechtsextremistischer Verdachtsfall

Der baden-württembergische Verfassungsschutz darf die Südwest-AfD bis auf weiteres als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten.

Der baden-württembergische Verfassungsschutz darf die Südwest-AfD bis auf weiteres als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht habe einen Eilantrag der Partei abgelehnt, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstagabend. Die AfD-Landesvorsitzenden Markus Frohnmaier und Emil Sänze kündigten an, den Beschluss auf Fehler zu prüfen und zu schauen, ob sie im Eilverfahren in die nächste Instanz gehen. Unabhängig davon geht der Prozess in der Hauptsache weiter.

Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte den AfD-Landesverband im Juli 2022 als Verdachtsfall zum Beobachtungsobjekt erhoben und dies per Pressemitteilung publik gemacht. Die AfD erhob Klage gegen die Beobachtung und die öffentliche Bekanntgabe (Az. 1 K 166/23) und stellte einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz (Az. 1 K 167/23).

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