Tanzverbot in Baden-Württemberg in der Karwoche 2023

Tanzverbot

Öffentliche Tanzunterhaltungen sowie Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften sind vom 6. April, ab 18 Uhr, bis zum 8. April, um 20 Uhr verboten.

Das Biberacher Ordnungsamt informiert, dass auch 2023 in der Karwoche von Gründonnerstag, 6. April, 18 Uhr, bis Karsamstag, 8. April, 20 Uhr Tanzveranstaltungen verboten sind. Darunter zählen öffentliche Tanzunterhaltungen, sowie Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften. Dieses Verbot gilt in ganz Baden-Württemberg.

Warum es ein Tanzverbot gibt und was die Karwoche ist, erklären wir hier.

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