Taschen aus Fahrradkörben gestohlen - Täter gefasst?

Im Fall der seit Juni 2020 andauernden Diebstahlserie von Taschen aus Fahrradkörben haben Polizisten des Reviers Konstanz am Montag einen 41-jährigen Mann festgenommen.




Er steht unter dem dringenden Verdacht, im Innenstadt-und Altstadtgebiet von Konstanz, vorwiegend im Bereich der Fahrradstraße, insgesamt 31 Mal Handtaschen und Rucksäcke aus Fahrradkörben gestohlen sowie drei daran anschließende Fälle von EC-Kartenmissbrauch begangen zu haben.

Die Taschen wurden vermutlich sowohl während der Fahrt als auch an Ampeln oder Haltestellen gestohlen. Die Gesamtdiebstahlssumme beläuft sich auf insgesamt rund 12.000 Euro.

Am Montag, gegen 15.15 Uhr, konnten Polizeibeamte einen 41-jährigen Mann beobachten, der gerade eine Abhebung an einem Geldautomaten in einem Einkaufsmarkt in der Reichenaustraße tätigte, anschließend zu einem E-Bike ging und dort an einer Frauenhandtasche hantierte. Da die Personenbeschreibung des Tatverdächtigen auf den gesuchten Mann zutraf, wurde er zunächst kontrolliert und anschließend festgenommen.

Bei der Festnahme widersetzte sich der Mann heftig und verletze einen Polizeibeamten leicht. Bei der anschließenden Durchsuchung der Person und Handtasche konnten Bargeld und persönliche Gegenstände einer geschädigten Frau zugeordnet werden. Kurz zuvor war der Frau die Handtasche aus ihrem Fahrradkorb gestohlen worden, sie befand sich bereits auf dem Polizeirevier Konstanz und erstattete Anzeige.

Bei dem 41-jährigen Tatverdächtigen handelt es sich ersten Ermittlungen zufolge um einen algerischen Staatsbürger mit bislang unbekanntem Aufenthaltsstatus. Der Wohnort des Mannes ist ebenfalls unbekannt, da er sich mit einer totalgefälschten ausländischen ID-Karte auswies. Die Ermittlungen bezüglich der Identität des Tatverdächtigen und den mitgeführten Gegenständen dauern an.

Der 41-Jährige wurde vorläufig festgenommen und befindet sich in U-Haft.

Die Polizei geht davon aus, dass es möglicherweise weitere Geschädigte dieser Diebstahlsserie gibt, die die Taten nicht angezeigt haben. Diese Personen werden gebeten, auch wenn sie nach kurzer Zeit ihre Tasche zurückerhalten haben, sich nachträglich bei der Polizei zu melden.

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