Pflege-Impfpflicht: Fristsetzungen, Spielräume und Strafen

Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Die Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal gilt ab morgen. Aber bis ungeimpfte Beschäftigte Konsequenzen zu spüren bekommen, kann es noch dauern.

Mitarbeitende im Gesundheitswesen müssen ihren Arbeitgebern bis zum heutigen Dienstag (15.03.2022) Nachweise über ihren Impfstatus vorlegen – oder ein Attest, nicht geimpft werden zu können. Und ab dem morgigen Mittwoch können dann die Gesundheitsämter Konsequenzen bei Verstößen ziehen.

Fristsetzungen, Einzelfallprüfungen und auf Ermessensspielräume

Soviel zur Theorie. Doch praktisch kann es dauern, bis ungeimpfte Beschäftigte Bußgelder zahlen müssen oder Betretungs- oder Tätigkeitsverbote verhängt werden. Nach einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur in den Bundesländern setzen die Ämter auf mehrstufige Verfahren mit teils mehrfachen Fristsetzungen, Einzelfallprüfungen und auf Ermessensspielräume. Der unmittelbare Verlust einer Stelle, weil die Corona-Impfung fehlt, droht nicht.

In einigen Regionen Deutschlands sollen die Gesundheitsämter genau prüfen, ob die Menschen in Heimen und Krankenhäusern noch versorgt werden können, wenn ungeimpfte Beschäftigte ein Betretungsverbot bekommen. So heißt es zum Beispiel im Land Berlin, die einrichtungsbezogene Impfpflicht werde unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit umgesetzt. Das bedeutet: Die Gesundheitsämter bewerten, wie stark die Gesundheitsversorgung gefährdet sein könnte und können ein Verfahren auf dieser Basis notfalls aussetzen.

Lesen Sie zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Baden-Württemberg hier weiter.

Zur Situation in Bayern finden Sie hier alle aktuellen Infos.

Notfallsanitäter scheitern mit Eilantrag gegen Impfpflicht

Zwei Notfallsanitäter sind im Saarland mit einem Eilantrag gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht gescheitert. Die beiden wollten vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes erreichen, dass die Impfpflicht für sie nicht gilt, teilte das Gericht mit. Der Antrag wurde zurückgewiesen, da es gegen die bundesweite Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in Medizin und Pflege „keine durchgreifenden verfassungsrechtliche Bedenken“ gebe. Das habe das Bundesverfassungsgericht festgestellt.

Bestehende Zweifel müssten noch im Hauptsacheverfahren geklärt werden, teilten die Verwaltungsrichter mit. Die Interessen der Notfallsanitäter, von der Impfpflicht vorläufig verschont zu bleiben und weiter ungeimpft im Rettungsdienst tätig zu sein, müssten „hinter den schwerwiegenden öffentlichen und privaten Interessen an einer Eindämmung des Infektionsgeschehens“ zurücktreten. Die Sanitäter hatten unter anderem geklagt, weil die Impfpflicht ihrer Ansicht nach gegen die körperliche Unversehrtheit verstößt.

Die Zahl der Corona-Neuinfektionen steige derzeit ebenso wieder wie die der Ausbrüche in Alten- und Pflegeheimen, teilte das Gericht mit. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich vor allem ungeimpfte Personen mit dem Virus infizierten, sei groß. Damit gehe „ein entsprechendes hohes Gefährdungspotenzial gerade für vulnerable Personen“ einher. Den hohen gesundheitlichen Risiken vulnerabler Personen stehe kein vergleichbares Gesundheitsrisiko der Antragsteller im Falle einer Impfung gegenüber, urteilten die Richter. (dpa)

 

Das könnte Dich auch interessieren

27.03.2025 Durchdrehende Autoreifen lösen Feueralarm in Tunnel aus Autofahrer haben in einem Tunnel an der Grenze von Bayern und Baden-Württemberg einen Feueralarm ausgelöst, indem sie Reifen haben durchdrehen lassen. Zuvor war die Feuerwehr mit sieben Fahrzeugen zum örtlichen Felderhaldetunnel in Isny im Allgäu ausgerückt, wie eine Polizeisprecherin sagte. Doch als die Einsatzkräfte ankamen, entdeckten sie kein Rauch oder Feuer. Erst später wurde klar, 09.03.2026 Özdemirs Grüne knapp vorn – so hat unsere Region abgestimmt Nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis kommen die Grünen auf 30,2 Prozent, die CDU auf 29,7 Prozent. Beide Parteien erreichen jeweils 56 Sitze. Die AfD wird mit 18,8 Prozent drittstärkste Kraft, die SPD rettet sich mit 5,5 Prozent in den Landtag. FDP und Linke scheitern an der Fünf-Prozent-Hürde. 08.03.2026 Kerstin Lutz wird neue Bürgermeisterin von Weißenhorn Die Bürgerinnen und Bürger in Weißenhorn haben ein neues Stadtoberhaupt gewählt. Kerstin Lutz gewinnt die Bürgermeisterwahl und folgt auf Wolfgang Fendt, der nach mehreren Jahren im Amt nicht erneut kandidiert hatte. 08.03.2026 Bürgermeisterwahl 2026: Amtsinhaberin Claudia Schäfer-Rudolf gewinnt Bürgermeisterwahl in Senden Die Entscheidung ist gefallen: Die Sendener haben ein neues Stadtoberhaupt gewählt – beziehungsweise das bisherige bestätigt. Amtsinhaberin Claudia Schäfer-Rudolf von der CSU setzt sich bei der Bürgermeisterwahl durch.