Mitte Juli wurden auf einer Wiese bei Thannhausen-Burg zwei tote Rotmilane und zwei tote Schwarzmilane entdeckt. Direkt neben den Vögeln lag ein totes Haushuhn, das offenbar als Giftköder präpariert worden war.
Untersuchungen des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie des Instituts für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München bestätigten später den Verdacht: Die Greifvögel starben an einer Vergiftung mit Carbofuran. Das hochgiftige Insektizid ist in der Europäischen Union seit Jahren verboten.
Jetzt reagiert auch der Bayerische Jagdverband auf den Fall. Vizepräsident Eberhard Baron von Gemmingen-Hornberg bezeichnet die Vergiftung von Wildtieren als tierquälerisch und vollkommen inakzeptabel.
Der Verband verweist darauf, dass Greifvögel nicht nur unter Naturschutz stehen, sondern auch dem Jagdrecht unterliegen. Tatsächlich zählt das Bundesjagdgesetz Greifvögel ausdrücklich zu den Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen. Gleichzeitig besteht für besonders geschützte Arten nach dem Bundesnaturschutzgesetz ein grundsätzliches Tötungsverbot. Der BJV kündigt an, die Aufklärung solcher Fälle gemeinsam mit anderen Naturschutzverbänden unterstützen zu wollen.
Das Landratsamt Günzburg hat wegen des Falls Strafanzeige erstattet. Die Ermittlungen laufen. Wer den Giftköder ausgelegt hat, ist bislang nicht bekannt. Neben Verstößen gegen das Naturschutzrecht kann bei einer unerlaubten Tötung von Wild auch der Straftatbestand der Jagdwilderei eine Rolle spielen. Das Strafgesetzbuch sieht hierfür grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor, in besonders schweren Fällen sind bis zu fünf Jahre möglich. Auch Verstöße gegen den Schutz streng geschützter Arten können mit Freiheitsstrafe geahndet werden.
Besonders brisant ist, dass der präparierte Köder in der Nähe eines Wohngebiets gefunden wurde. Nach Angaben von LBV und Gregor-Louisoder-Umweltstiftung kann Carbofuran auch für Menschen und Haustiere gefährlich sein.
Wer ein totes Wildtier oder einen verdächtigen Köder entdeckt, sollte diesen deshalb nicht anfassen. Der Bayerische Jagdverband empfiehlt, den zuständigen Jagdpächter zu informieren, sofern dieser bekannt ist. Im Zweifel sollte die Polizei verständigt werden.