Das Landgericht Ellwangen hat den 15-jährigen heute zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt.
Aufgrund des Alters des Angeklagten fand das Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Teenager wurde dabei unter anderem der schweren Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen. Die Jugendkammer sah es als erwiesen an, dass der Jugendliche im Januar eine 78-Jährige Frau aus dem Nichts von ihrem Fahrrad gestoßen hat. Die Frau starb am nächsten Tag an ihren Verletzungen. Zum Tatzeitpunkt war der Junge gerade mal 14 Jahre alt. Er soll die Seniorin nicht gekannt haben.
Der Jugendliche hat allerdings noch mehr auf dem Kerbholz: Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, einen Rollstuhlfahrer verletzt und mehrere Diebstähle begangen zu haben. Dafür sprach ihn das Gericht der vorsätzlichen Körperverletzung, des Diebstahls in acht Fällen und der Sachbeschädigung in zwei Fällen für schuldig. Bis das Urteil rechtskräftig ist, bleibt der 15-Jährige in einem Heim der Jugendhilfe.