Tote Tiere auf dem Mist: Tierhalteverbot für Landwirt im Kreis Neu-Ulm

Einem Landwirt aus Roggenburg-Meßhofen im Kreis Neu-Ulm wurde die Tierhaltung verboten. Er soll seit Jahren massiv gegen den Tierschutz verstoßen haben. Auf seinem Hof wurden auch Überreste von toten Tieren auf dem Misthaufen gefunden.

Einem Landwirt aus Roggenburg-Meßhofen im Kreis Neu-Ulm wurde die Tierhaltung verboten. Er soll seit Jahren massiv gegen den Tierschutz verstoßen haben, erklärt das Landratsamt Neu-Ulm auf DONAU 3 FM Anfrage.

Auf seinem Hof wurden demnach auch Überreste von toten Tieren auf dem Misthaufen gefunden. Der Rinderhalter sei schon mehrfach wegen wiederkehrenden Verstößen in Sachen Tierschutz, Tierkennzeichnung und Tierkörperbeseitigung aufgefallen, heißt es weiter.

Ende August sei eine Beschwerde beim Veterinärdienst des Landratsamts eingegangen. Bei der darauffolgenden Kontrolle wurden gravierende Tierschutzverstöße festgestellt, die letztlich zum Tierhalteverbot führten.

Der Landwirt wollte dagegen vorgehen, das Verwaltungsgericht Augsburg habe das Tierhalte- und Betreuungsverbot aber vorläufig als „voraussichtlich rechtmäßig“ gewertet. Strafverfahren oder Bußgelder hätten in den letzten Jahren auch nicht geholfen die Lage auf dem Hof bei Roggenburg zu verbessern.

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