U-Ausschuss zur Maskenaffäre wird eingesetzt

Der Untersuchungsausschuss zur Maskenaffäre im bayerischen Landtag kann wie geplant noch vor Weihnachten offiziell eingesetzt werden – in einer der Plenarsitzungen kommende Woche. Am Donnerstag gab zuvor der Rechtsausschuss einstimmig grünes Licht.

Grüne, SPD und FDP, die den Antrag auf den Ausschuss eingebracht hatten, hatten sich zuletzt mit CSU und Freien Wählern noch auf einige kleinere Änderungen am Fragenkatalog verständigt. Es handle sich dabei um einige Klarstellungen und rechtliche Definitionen.

Ziel des Ausschusses ist es, Maskengeschäfte der Staatsregierung in der Corona-Pandemie, mögliche Beteiligungen von Abgeordneten und teilweise hohe Provisionszahlungen an Parlamentarier aufzuklären. Das bayerische Gesundheitsministerium hat betont, in keinem Fall seien Provisionen seitens des Ministeriums an Mandatsträger gezahlt worden.

Sauter und Nüßlein unter Verdacht

Die prominentesten Fälle der Affäre sind hohe Geldzahlungen an den früheren bayerischen Justizminister und Landtagsabgeordneten Alfred Sauter (CSU) sowie den inzwischen aus der CSU ausgetretenen bisherigen Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein. Nüßlein und Sauter (beide aus dem Landkreis Günzburg) sollen für die Vermittlung von Maskengeschäften 2020 viel Geld bekommen haben, Nüßlein 660 000 Euro, Sauter sogar 1 243 000 Euro.

Tatbestand nicht erfüllt?

Das Oberlandesgericht München hatte zuletzt in der Sache allerdings mitgeteilt, dass es im Handeln Sauters und Nüßleins «den Tatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern nicht erfüllt» sieht. Die Generalstaatsanwaltschaft München kündigte daraufhin an, sie wolle dies nun vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe klären lassen.

Sogar die OLG-Richter machten auch keinen Hehl daraus, dass sie mit der Rechtslage, an die sie gebunden seien, selbst unzufrieden sind: Dass sogar «die missbräuchliche Kommerzialisierung des Mandats unter Ausnutzung einer nationalen Notlage von beispielloser Tragweite» nach aktueller Rechtslage straflos bleibe, erscheine kaum vertretbar und stehe in eklatantem Widerspruch zum allgemeinen Rechtsempfinden.

Sauter dagegen hatte nach der OLG-Entscheidung der «Augsburger Allgemeinen» gesagt: «Ich bin nicht nur Landtagsabgeordneter, sondern auch Unternehmer.»

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