Corona-Regeln & Öffnungsschritte: Das gilt jetzt in Ihrem Landkreis

Endlich! Die Inzidenzen in Schwaben sinken und mittlerweile sind viele Landkreise sogar bei einer Inzidenz von null! Das bedeutet: es gibt neue Öffnungsschritte!

Egal ob im Stadtkreis Ulm, im Alb-Donau-Kreis, dem Kreis Biberach oder im Kreis Günzburg: Aufgrund der sinkenden Inzidenzen gibt es neue Öffnungsschritte in Schwaben. Leider unterscheiden die sich zwischen den Bundesländern und auch Landkreisen teilweise erheblich, weswegen es für die meisten inzwischen schwer nachvollziehbar ist, wo welche Regeln gelten. 

In welchem Landkreis gilt denn eigentlich was? Gibt es noch Ausgangssperren? Mit wie vielen Personen darf ich mich jetzt wieder treffen? Was ist mit privaten Feiern wie etwas Hochzeiten oder Geburtstage? Wir haben Euch eine Übersicht mit den Öffnungen und damit einhergehenden neuen Regeln zusammengestellt. 

Weiter unten findet ihr alle Infos auch nochmal aufgeschlüsselt für jeden Landkreis.

Ulm

Der Stadtkreis Ulm befindet sich aktuell in Inzidenzstufe 2 (10 bis 35), daraus ergeben sich folgende Lockerungen:

Gastro: Es gibt keine besonderen Regelungen oder Personenanzahlen mehr.

Sperrstunde? Nein.

Shopping: Es gibt keine besonderen Regelungen oder Personenanzahlen mehr.

Private Treffen/Feiern: Max. 15 Personen aus Vier Haushalten. Bei privaten Feiern 200 Personen außen, 200 innen 3G-Nachweis erforderlich

Kino/Theater/Stadtfeste/Flohmärkte: max. 750 Personen im Freien (ab 200 Pers. Maskenpflicht) bzw. max. 250 Personen innen erlaubt. Oder, max. 20% der Kapazität, bzw. 60% mit 3G-Nachweis.

Sport: In freien und geschlossenen Räumen ohne besondere Regelungen

Freizeiteinrichtungen (Freizeitparks/Schwimmbäder etc.): Es gibt keine besonderen Regelungen oder Personenanzahlen mehr.

Kultureinrichtungen (Museen, Galerien, Bibliotheken): Es gibt keine besonderen Regelungen oder Personenanzahlen mehr.

Alb-Donau-Kreis

Der Alb-Donau-Kreis befindet sich aktuell in Inzidenzstufe 1 (0 bis 10), daraus ergeben sich folgende Lockerungen:

Gastro: Es gibt keine besonderen Regelungen oder Personenanzahlen mehr.

Sperrstunde? Nein.

Shopping: Es gibt keine besonderen Regelungen oder Personenanzahlen mehr.

Private Treffen/Feiern: Max. 25 Personen aus beliebig vielen Hausständen. Bei privaten Feiern im Freien bis 300 Personen, innen bis 300 Personen mit 3G-Nachweis.

Kino/Theater/Stadtfeste/Flohmärkte: Im Freien max. 1.500 Personen (ab 300 Pers. gilt Maskenpflicht), in geschlossenen Räumen max. 500 Personen oder max. 30% der Kapazität, bzw. max. 60% der Kapazität ohne Abstandsgebot mit 3G-Nachweis

Sport: Im Freien und in geschlossenen Räumen ohne besondere Regelungen

Freizeiteinrichtungen (Freizeitparks/Schwimmbäder etc.): Es gibt keine besonderen Regelungen oder Personenanzahlen mehr.

Kultureinrichtungen (Museen, Galerien, Bibliotheken): Es gibt keine besonderen Regelungen oder Personenanzahlen mehr.

Kreis Neu-Ulm

Gastro: Testpflicht entfällt, Kontaktdaten werden weiterhin erfasst. 10 Personen erlaubt, die Beschränkung auf bestimmte Haushalte entfällt. Innen & außen bis 24 Uhr geöffnet.

Sperrstunde? Nein.

Shopping: Ohne Test und Termin, Besucherzahl nach Quadratmeter der Ladenfläche begrenzt.

Private Treffen: Max. 10 Menschen, die Beschränkung auf bestimmte Haushalte entfällt. Bei privaten Feiern (Geburtstag, Hochzeit, Beerdigungen) sind draußen 100 bzw. Innen 50 Personen erlaubt. Geimpfte und Genesene werden in diese Höchstteilnehmerzahl nicht mit einberechnet.

Kino/Theater/Events: 500 Personen im Freien mit festen Sitzplätzen erlaubt, die Testpflicht entfällt. Innen kommt die Gesamtzahl der erlaubten Personen auf die vorhandenen Plätzen mit 1,5 M Abstand an. Geimpfte und Genesene werden in diese Höchstteilnehmerzahl mit einberechnet.

Sport: Kontaktarmer wie auch Kontaktsport innen u. außen ist ohne Personenbegrenzung und ohne Test möglich.

 

 

Kreis Biberach

Der Kreis Biberach befindet sich aktuell in Inzidenzstufe 2 (über 10), daraus ergeben sich folgende Lockerungen:

Gastro: Es gibt keine besonderen Regelungen oder Personenanzahlen mehr.

Sperrstunde? Nein.

Shopping: Es gibt keine besonderen Regelungen oder Personenanzahlen mehr.

Private Treffen/Feiern: Max. 15 Personen aus max. 4 Haushalten. Bei privaten Feiern max. 200 Personen außen, 200 innen 3G-Nachweis erforderlich.

Kino/Theater/Stadtfeste/Flohmärkte: max. 750 Personen im Freien (ab 200 Pers. Maskenpflicht) bzw. max. 250 Personen innen erlaubt. Oder, max. 20% der Kapazität, bzw. 60% mit 3G-Nachweis.

Sport: In freien und geschlossenen Räumen ohne besondere Regelungen

Freizeiteinrichtungen (Freizeitparks/Schwimmbäder etc.): Es gibt keine besonderen Regelungen oder Personenanzahlen mehr.

Kultureinrichtungen (Museen, Galerien, Bibliotheken): Es gibt keine besonderen Regelungen oder Personenanzahlen mehr.

Kreis Günzburg

Gastro: Testpflicht bei mehreren Haushalten, 10 Personen aus drei Haushalten erlaubt, innen & außen bis 24 Uhr geöffnet

Sperrstunde?: Nein.

Shopping: Ohne Test und Termin, Besucherzahl nach Quadratmeter der Ladenfläche begrenzt..

Private Treffen/Feiern: Max. 10 Menschen aus drei Haushalten. Bei privaten Feiern (Geburtstag, Hochzeit, Beerdigungen) mit negativem Test sind draußen 50 bzw. Innen 25 Personen erlaubt.

Kino/Theater/Events: Testpflicht; 500 Personen im Freien erlaubt. Innen kommt die Gesamtzahl der erlaubten Personen auf die vorhandenen Plätzen mit 1,5 M Abstand an.

Sport: Mit Test ist Sport innen u. außen ohne Personenbegrenzung möglich. Ohne Test ist nur kontaktarmer Sport in Außenbereichen möglich mit 10 Personen (oder 20 Kindern).

 

Kreis Dillingen

Gastro: Testpflicht bei mehreren Haushalten.

Sperrstunde? Nein. 

Shopping: Besucherzahl nach Quadratmeter.

Private Treffen: Max. 10 Personen. Keine Haushaltsbeschränkung.

Kino/Theater: Testpflicht entfällt.

Sport: Sport jeder Art ohne Personenbegrenzung möglich. Keine Testpflicht.

 

Woher kommen die Angaben?

Die Regelungen der einzelnen Öffnungsschritte für Landkreise in Baden-Württemberg stammen aus dem Stufenplan des Landes Baden-Württemberg.

Die Regelungen der Öffnungsschritte für Landkreise in Bayern sind dem Beschluss des bayrischen Kabinetts zu entnehmen.

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