Ulm: 25-Jähriger wird wegen versuchten Totschlags angeklagt

Halsschlagader durchtrennt

Nach einer blutigen Attacke in Ulm hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 25-Jährigen erhoben. Es geht unter anderem um versuchten Totschlag.

Gegen einen jetzt 25 Jahre alten Mann aus Ulm hat die Staatsanwaltschaft Ulm Anklage wegen versuchten Totschlags, schwerer Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung
in zwei Fällen zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm erhoben, wie die Behörde heute mitteilt. Über den Fall hatte DONAU 3 FM bereits berichtet.

Nach dem Vorwurf der Anklagebehörde traf der 25-Jährige am späten Abend des 4. April 2023 im Bereich des Fußwegs entlang der „kleinen Blau“ in der Unterführung der B10 am Hindenburgring in Ulm auf eine Gruppe jüngerer Männer, die er grundlos verbal angegangen haben soll. In der Folge habe der Angeschuldigte mit einer Glasflasche einen 17-Jährigen der Gruppe ins Gesicht geschlagen, so dass dieser eine Platzwunde über dem linken Auge erlitt und bewusstlos zu Boden ging, heißt es.

Als die Begleiter des Geschädigten den Angeschuldigten zur Rede stellen wollten, habe der Angeschuldigte einen weiteren 17-Jährigen mit dem abgebrochenen Flaschenhals in den Hals gestochen. Durch den Stich, der mehrere Zentimeter tief eindrang, wurde u.a. die Halsschlagader des Opfers vollständig durchtrennt.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es dem 25-Jährigen bei seinem Angriff klar gewesen war, dass ein derart tiefer Stich in den Hals zu lebensgefährlichen Verletzungen führt und es aufgrund des großen Blutverlustes nur vom Zufall abhing, ob das Opfer daran verstirbt.

Glücklicherweise konnte das Leben des Angegriffenen durch eine Notoperation gerettet werden. Aufgrund der Unterversorgung des Gehirns durch den eingetretenen Blutverlust erlitt er aber einen Schlaganfall und schwebte über mehrere Tage hinweg in Lebensgefahr.

Trotz umfangreicher Rehabilitationsmaßnahmen leidet er heute noch an einer schweren Sprachstörung und eine linksseitige Lähmung.

Rechtlich würdigt die Anklagebehörde das Verhalten des Angeschuldigten als versuchten Totschlag mit schwerer Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen. Der Angeschuldigte hat die Tat teilweise eingeräumt, macht aber eine angebliche Notwehrsituation geltend. Er befindet sich seit der Tat in Untersuchungshaft

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