Ulm - Auftakt zum Mordprozess 41 Jahre nach der Tat

Cold Case Deggingen

Vor dem Landgericht Ulm steht seit Dienstag ein 70-jähriger Mann aus dem Landkreis Biberach. Er soll im Februar 1985 eine Frau im Landkreis Göppingen ermordet haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord vor, um eine Vergewaltigung zu verdecken. Der Angeklagte bestreitet die Tat vehement. Sein Verteidiger ist von seiner Unschuld überzeugt.

Der Fall wurde als „Cold Case“ neu aufgerollt. Moderne DNA-Analysen brachten die Ermittler auf seine Spur. Der Angeklagte aus dem Kreis Biberach verfolgte die Anklage im Rollstuhl. Er ist auf ständige Sauerstoffzufuhr angewiesen. Während der Verlesung schüttelte er ungläubig den Kopf. Sein Verteidiger, Reinhold Branz, gab eine Erklärung ab. Darin räumte der Angeklagte einvernehmlichen Geschlechtsverkehr ein. Er habe die Frau aber nicht verletzt oder gar getötet.

Verdächtiger bestreitet die Tat

Der Angeklagte äußerte sich auch persönlich zu den Vorwürfen. Er habe die Frau in einer Göppinger Wirtschaft kennengelernt. Dort sei sie als sexuell sehr offen bekannt gewesen. An einem Nachmittag habe man sich zu Sex verabredet. „Einmal Sex zur körperlichen Befriedigung, dann war die Sache erledigt“, sagte er vor Gericht. Er will die Frau danach nie wieder gesehen haben. An den genauen Ort könne er sich nicht erinnern. Für ihn sei es nur Sex gewesen. „Das war nichts, woran man sich erinnern muss“, so der Angeklagte. Zur Tatzeit war der Mann bereits verheiratet. Seine Frau erwartete das zweite Kind. „Das war meine größte Angst, dass meine Frau das erfährt“, erklärte er. Es sei keine Liebesaffäre gewesen. Er habe der Frau „einen ausgeben“ müssen. Mehr sei nicht nötig gewesen. Dann sei sie mit ihm mitgegangen. Beruflich fuhr er nachts Zeitungen aus. Nachmittags hatte er oft frei und besuchte die Gastwirtschaft. Dort traf er auf das, was er „das Milieu“ nannte.

Viele offene Fragen

Die Verteidigung sieht erhebliche Mängel in der Anklage. Anwalt Reinhold Branz stellte neun Beweisanträge. Er will weitere Zeugen hören lassen. Darunter ist auch der Ex-Partner des Opfers. „Die Sache muss aufgerollt werden“, forderte Branz. Es seien 1985 viele Personen beteiligt gewesen. Die Aufklärung sei „ziemlich komplex“. Nicht alle Zeugen von damals können vernommen werden. „Verschiedene Leute sind ja schon gestorben“, sagte der Anwalt. Das erschwert die Wahrheitsfindung in diesem Prozess erheblich. Die Herausforderung sei groß, so Branz.

Laut Anklage hat der Mann die Frau brutal ermordet. Er soll sie gewürgt haben. Dabei brach ihr Zungenbein. Um die Tat zu vertuschen, schlug er mit einem Stein zu. Er zertrümmerte damit den Schädel des Opfers. Die Leiche wurde am 10. März 1985 gefunden. Sie lag an einem Waldweg bei Deggingen, komplett entkleidet und mit ihrem eigenen BH an den Füßen gefesselt. Ein Gerichtsmediziner bestätigte die schweren Verletzungen. Die schweren Verletzungen am Rumpf können dabei Tritte oder auch vom Überrollen mit einem Auto stammen. Diese Verletzungen wurden ihr wohl nach dem Tod zugefügt.

Hürden bei einem Cold Case

Der genaue Todeszeitpunkt ist auch nach Jahrzehnten unklar. Die Tat könnte am 21. oder 22. Februar 1985 geschehen sein. Möglich ist aber auch ein späterer Zeitpunkt. Ein Gutachter schätzt die Liegezeit auf maximal 19 Tage. Spuren von Insektenfraß deuten auf mindestens sieben Tage hin. Der Fundort muss auch nicht der Tatort sein. Man könne eine Leiche auch tragen, merkte der Gutachter an. Das Opfer war nur 1,67 Meter groß. Es wog etwa 45 Kilogramm. Der Angeklagte ist 1,80 Meter groß und war damals 80 Kilogramm schwer.

Der Vorsitzende Richter Wolfgang Tresenreiter zeigte zu Beginn Verständnis. Erinnerungslücken nach so langer Zeit seien normal. „Auch ich habe überlegt, was ich im Februar 1985 gemacht habe. Auch ich habe da Lücken“, sagte er zum Angeklagten. Dieser war schon früher mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Er saß wegen einer Vergewaltigungsanzeige etwa 1974 im Gefängnis. Dieses Urteil ist allerdings längst verjährt. Der Prozess in Ulm ist bis Mitte November terminiert. Ob die angesetzten sechs Verhandlungstage ausreichen werden, ist fraglich.

Die Verteidigung hat erhebliche Zweifel an der Schuld ihres Mandanten. Sie kämpft für einen Freispruch aus Mangel an Beweisen. Die Staatsanwaltschaft hingegen ist von seiner Schuld überzeugt. Sie strebt eine Verurteilung wegen Mordes an. Es geht um ein Verbrechen, das fast vierzig Jahre zurückliegt. Die Beweislage ist schwierig und äußerst lückenhaft, bei dem die Akten teilweise aus der Einlagerung im Staatsarchiv Ludwigsburg zurück zur Staatsanwaltschaft Ulm geholt werden mussten.

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