Ulm: Außengastronomie diesen Winter möglich

Für die Gastronomie in Ulm für den kommenden Winter gibt es jetzt ein einheitliches Konzept. Das wurde heute bei einem runden Tisch erarbeitet mit der Stadt Ulm und der IHK erarbeitet.




Laut DONAU 3 FM-Informationen wurden folgende Punkte beschlossen: Die Außengastronomie wird bis zum 30.4.21 kostenlos verlängert, dabei sind Schirme, Markisen und andere Unterstellmöglichkeiten erlaubt, Hütten und Zelte jedoch nicht. Außerdem der Einsatz von Infrarotwärmestrahlern.

Obwohl sie inzwischen nicht mehr erlaubt sind, dürfen bereits gekaufte Gasheizstrahler bis Ende April eingesetzt werden. Hütten und Zelte dürfen nicht aufgestellt werden.

Zum Schutz der Anwohner wird die Außenbewirtung nur bis 22 Uhr möglich sein.

Da die Verlängerung der Aufrechterhaltung einer Außengastronomie für die Betriebe mit Investitionskosten verbunden sein kann, wird für die Planungssicherheit der Betriebe die Genehmigung der Aussengastronomie für den Zeitraum 31.10.20 bis 30.4.2021 für die kommenden 3 Jahre zugesagt. Diese Genehmigung kann von Seiten der Stadt in diesem Zeitraum entzogen werden wenn sich der Betrieb nicht an die geltenden Regelungen hält.

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