Der Prozess am Ulmer Amtsgericht stieß auf großes Interesse. Der Verhandlungssaal war bis auf den letzten Platz besetzt. Die beiden männlichen Angeklagten, 19 und 22 Jahre alt, verbargen ihre Gesichter. Sie trugen Masken und Kappen zum Schutz vor den Kameras. Eine 21-jährige Frau war ebenfalls angeklagt. Wegen des Alters der Täter fand der Prozess vor einem Jugendschöffengericht statt. Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe waren anwesend, sie berichteten über die Lebensumstände der Heranwachsenden. Ein vierter Beschuldigter war nicht mehr Teil des Verfahrens, er verbüßt bereits eine andere Haftstrafe.
Die Staatsanwaltschaft warf den jungen Leuten gemeinschädliche Sachbeschädigung vor. Sie sollen im Auftrag gehandelt haben. Ein unbekannter Drahtzieher, angeblich ein Russe, habe sie zu den Taten angestiftet. Für jedes beschädigte Fahrzeug versprach er ihnen 100 Euro. Die Täter sollten die Auspuffe von Autos mit Bauschaum füllen. Außerdem klebten sie Aufkleber mit dem Porträt des Politikers Robert Habeck auf die Wagen. Die Aufschrift lautete: „Sei Grüner“. Die Taten fanden in Blaubeuren, Langenau, Blaustein und Ulm statt. Auch in Neu-Ulm, Schönefeld und Berlin schlugen sie zu. Der Gesamtschaden belief sich bei 20 angeklagten Taten auf über 13.000 Euro. Die Staatsschutz-Abteilungen der Kriminalpolizei Ulm und des Landeskriminalamt hatten die Ermittlungen geführt.
Alle drei Angeklagten legten über ihre Anwälte Geständnisse ab. Sie räumten die Taten vollumfänglich ein. Der Vorsitzende Richter Stefan Adamski, machte zu Beginn eine klare Ansage, wohl auch an die im Saal anwesenden Vertreter von Boulevard-Medien gerichtet. Die Suche nach dem Auftraggeber sei nicht Gegenstand der Verhandlung. Die Ermittlungen dazu seien ergebnislos verlaufen. Die Staatsanwaltschaft habe das Verfahren in diesem Punkt eingestellt. Die Polizei schilderte detailliert ihre Ermittlungsarbeit. So konnte sich das Gericht ein umfassendes Bild machen. Die Geständnisse der Angeklagten wurden dadurch bestätigt. Innerhalb von nur vier Tagen verübten sie eine Vielzahl von Sachbeschädigungen.
Die Täter wurden in Schönefeld zufällig von der Polizei kontrolliert. In ihrem Auto fanden die Beamten Bauschaumflaschen und die verräterischen Aufkleber. Erst als das Landeskriminalamt die Ermittlungen übernahm, wurde das ganze Ausmaß deutlich. Bundesweite Abfragen zeigten ähnliche Fälle in anderen Städten. Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei weiteres Beweismaterial. An einem Tatort wurde eine Bauschaumflasche mit den DNA-Spuren eines Angeklagten sichergestellt. Nicht bei allen Autos entstand ein Schaden. Manchmal drückte der Motor den Schaum einfach aus dem Auspuff.
Ob tatsächlich Geld für die Taten geflossen ist, blieb unklar. Die Staatsanwältin Dorothee Ohngemach forderte Geldauflagen von jeweils 5 000 Euro für die beiden männlichen Haupttter. Das Gericht verurteilte die beiden männlichen Täter zu je 3 000 Euro. Die junge Frau, die nur an einer Tatserie in Blaubeuren beteiligt war, muss 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. In der Urteilsbegründung hieß es, die Angeklagten hätten sich bereichern wollen. Politische Motive schloss das Gericht aus. Der Richter betonte die Bedeutung der Geständnisse. Ohne sie hätte jedes einzelne Auto untersucht werden müssen. „Die geständigen Einlassungen sind daher von besonderer Bedeutung“, so der Richter.
Zum Schluss richtete der Richter ernste Worte an die Verurteilten. „Sie haben für 100 Euro fremdes Eigentum zerstört“, sagte er. „Das war keine Dummheit, das war eine Straftat.“ Er warf ihnen vor, sich für Geld haben kaufen zu lassen. „Sie waren billige Werkzeuge dafür“, so Adamski. Die Gleichgültigkeit der Täter mache es den Auftraggebern leicht. Der Richter sprach auch über den Schaden für die Demokratie. „Wo der Eindruck entsteht, dass eine Wahl manipuliert wird, kommt das Misstrauen“, erklärte er. „Ein solcher Schaden lässt sich nicht so leicht beheben wie ein verstopfter Auspuff.“ Der wahre Auftraggeber aber wurde nicht gefasst. Er hat sich nicht die Hände schmutzig gemacht. Das bleibt ein ungelöstes Rätsel.