Ulm - Erste Urteile gegen Diebesbande

Gerichtsprozess

Gegen drei der sechs Angeklagten im Prozess um eine Serie von Hartmetall-Diebstählen hat das Ulmer Landgericht am Dienstag die ersten Urteile gefällt.

Die geständigen beiden Frauen und ein Mann hatten sich im Vorfeld mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft über einen Strafrahmen geeinigt, das Verfahren konnte daher abgetrennt werden. Es gab zweimal eine Bewährungsstrafe und für den Mann 27 Monate Haft.

Unterschiedliche Urteile

Die beiden Frauen wurden zu jeweils einem Jahr und zehn Monaten Haft verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Sie hatten ihr Wohnhaus in der Pfalz der Bande als Unterschlupf zur Verfügung gestellt. Vier rumänische Männer reisten immer wieder aus ihrem Heimatland an, um in Süddeutschland gezielt in Firmen einzubrechen, die wertvolle Hartmetalle verarbeiten. Der Beuteschaden aus vier Taten liegt bei rund zwei Millionen Euro.

So gingen die Täter vor

Aus den Zeugenaussagen der Opfer wurde klar, wie gezielt die Täter vorgingen, um an ihre Beute zu gelangen. Dabei wurden Hallendächer von Produktionshallen aufgesägt, um in die Gebäude zu gelangen ohne einen Einbruchsalarm an Fenstern oder Türen auszulösen. Bei einer Firma im Landkreis Aichach-Friedberg entstand dabei alleine ein Gebäudeschaden von rund 130 000 Euro. Zuerst wurden die Überwachungskameras abgeklebt, bevor man auf´s Dach stieg. Durch ein kleines Loch wurde die genaue Position der Anlagen in der Halle überprüft und dann an anderer Stelle gezielt das Dach aufgesägt.

Je nach Tatort reisten die Täter dabei über Hunderte Kilometer und mehrere Stunden Fahrzeit an. In Säcken wurde das Diebesgut, dass in einem Fall fast eine Tonne wog, aus dem Gebäude getragen. Auch hier geht die Staatsanwaltschaft von einer stundenlangen körperlich schweren Arbeit aus.

Herkunft der Täter

Alle männlichen Angeklagten leben in Rumänien unter schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen. So betrieb der jetzt verurteilte Mann ein Bauunternehmen mit 26 Mitarbeitern, doch Nachzahlungen ans Finanzamt und eine schwierige Auftragslage führten dazu, dass er sich auf einer Hochzeit von einem anderen Gast anwerben lies. Bei seiner ersten Tat in Hollenbach stand er Schmiere, um seine Bandenkollegen per Funk warnen zu können. Dafür wurde er zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

Im Dezember wird der Prozess gegen die anderen drei Männer fortgesetzt.

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