Stundung von Steuern, Herabsetzung von Vorauszahlungen, Aussetzen von Betreuungsgbebühren: Ulm versucht, Betriebe und Familien zu entlasten
Die Folgen der Corona-Pandemie belasten auch die heimische Wirtschaft und deren Unternehmer. Schließung von Geschäften und Einschränkung von Öffnungszeiten in der Gastronomie fordern ihren Tribut bei Selbständigen und Geschäftsinhabern. Viele Unternehmen haben zwar pfiffige Ideen und bieten zum Beispiel einen Lieferservice an, doch eine wirkliche Entlastung ist auch das nicht.
Die Stadt Ulm unterstützt daher ab jetzt Ulmer Unternehmen, die von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen sind, über vereinfachte und zinslose Stundungsmöglichkeiten für Steueransprüche. Auch Herabsetzungsanträge für Steuervorauszahlungen werden für die betroffenen Unternehmen unbürokratisch bearbeitet, um die Steuerzahlungen rasch an die veränderten Verhältnisse anzupassen. So sollen auch Entlassungen vermieden und Arbeitsplätze gesichert werden.
Unternehmerinnen und Unternehmer die diese Hilfe in Anspruch nehmen möchten, wenden sich hierzu bitte an das Sachgebiet Steuern der Stadt Ulm (Donaustraße 5, 89073 Ulm oder steuern@ulm.de).
Auch die Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm EBU sehen diese Stundungsmöglichkeiten für betroffene Unternehmen vor.
Eltern, deren Kinder eine Ulmer Kindertageseinrichtung in städtischer, kirchlicher oder freier Trägerschaft sowie die Schulkindbetreuung und die Mittagessen-Gebühr an den Schulen der Stadt Ulm derzeit nicht besuchen können, werden für einen Monat von der Kitagebühr, den Entgelten der Kinderbetreuung sowie der Mittagessen-Gebühr befreit. Dies gilt auch für die von der Stadt erhobenen Kostenbeiträge in der Kindertagespflege. Für den Monat April werden die Beiträge nicht erhoben bzw. zurückerstattet. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich.
Und noch eine gute Nachricht für viele Gastronomen: Die sogenannte Außenbewirtschaftungsgebühr wird aufgrund der Schließung von Gastronomiebetrieben bis auf weiteres ausgesetzt.