Die Staatsanwaltschaft Ulm blickt auf die Verfahren zurück, die im Jahr 2025 eingegangen sind. Der leitende Oberstaatsanwalt Andreas Freyberger kommt zu dem Schluss, dass die Zahl der eingegangenen Verfahren im Vergleich zum Jahr 2024 leicht zurückgegangen ist. Offenkundige Gründe dafür gibt es jedoch nicht. Vielmehr lasse sich die Anzahl der aufgenommenen Verfahren mit der polizeilichen Präsenz an lokalen Brennpunkten erklären, so Staatsanwalt Michael Bischofberger. Je stärker die sogenannten „Hotspots“, wie etwa der Ulmer Hauptbahnhof, polizeilich kontrolliert würden, desto höher sei auch die Zahl der festgestellten Straftaten. Eine leichte Zunahme lässt sich im Bereich der Strafverfahren gegen unbekannte Beschuldigte verzeichnen. Dies ist unter anderem auf die Verlagerung krimineller Aktivitäten in den digitalen Raum zurückzuführen. Insgesamt verzeichnet die Staatsanwaltschaft Ulm im vergangenen Jahr 45.935 Verfahren.
Zu den häufigsten Straftaten des Jahres 2025 zählen Verkehrsdelikte, Betrug und Untreue sowie Diebstahl und Unterschlagung. Einen signifikanten Anstieg verzeichnen Sexualdelikte. Knapp die Hälfte aller eingeleiteten Verfahren wurde mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. In nur 16 Prozent der Fälle wurde ein Strafbefehl erlassen, weitere 6 Prozent führten zur Anklage. Der Großteil der Verurteilungen wurde mit einer Geldstrafe geahndet. Lediglich in 514 Fällen wurde eine Freiheitsstrafe verhängt.
Nicht zuletzt greift die Staatsanwaltschaft erneut jene Fälle auf, die im vergangenen Jahr für besonderes gesellschaftliches Aufsehen gesorgt haben. Nennenswert ist dabei die Verurteilung einer 26-jährigen Frau. Diese hat im Oktober 2025, aufgrund ihrer fundamentalen Abneigung gegenüber Männern einen 46-Jährigen auf brutale Weise tötete. Auch die Brandstiftung am Ulmer Theater durch einen 42-jährigen Obdachlosen sorgte im vergangenen Sommer nicht nur in der Kulturszene für Betroffenheit. Es entstand ein Schaden im zweistelligen Millionenbereich. Der Täter wurde zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Jahren verurteilt. Auch der Messerangriff auf einen Angestellten des Ulmer Mediamarkts durch einen 29-Jährigen im Januar 2026 wurde thematisiert. Ebenso der versuchte Mord eines Mannes an dem Partner seiner Tochter im vergangenen August.
Insgesamt unterliegt auch die Justiz den Entwicklungen der Zeit. Neben Erleichterungen und gleichzeitigen Herausforderungen, die mit der Einführung des elektronischen Aktensystems zum Jahresbeginn einhergehen, ist auch die zunehmende Cyberkriminalität ein relevantes Thema. Auch der Personalmangel macht vor der Staatsanwaltschaft nicht halt. Staatsanwältin Ayfer Kaplan-Pirl zufolge müssen sich Kläger deshalb weiterhin auf lange Verfahrenszeiten einstellen. Die Staatsanwaltschaft Ulm betont abschließend die Sicherheit sowohl der Stadt Ulm als auch des Landkreises.