Die 7-Tage-Inzidenz liegt im Stadtkreis Ulm stabil unter 35: Weitere Lockerungen treten damit ab Sonntag, 13. Juni 2021, in Kraft.
Das Gesundheitsamt im Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat am heutigen 12. Juni 2021 rechtswirksam festgestellt, dass der 7-Tage-Inzidenzwert für den Stadtkreis Ulm seit fünf Tagen stabil unter dem Wert von 35 pro 100.000 Einwohner liegt. Die Grundlage für diese Feststellung und maßgeblicher Indikator für die Corona-Maßnahmen ist die 7-Tage-Inzidenz, die das Robert-Koch-Institut (RKI) für die einzelnen Land- und Stadt-kreise ausweist. Das Gesundheitsamt hat die entsprechende offizielle Feststellung bereits auf der Webseite des Landratsamtes in der Rubrik „Bekanntmachungen“ veröffentlicht.
Damit hat nun auch Ulm die niedrigste Stufe des Öffnungskonzeptes des Landes Baden-Württemberg erreicht. Am morgigen Sonntag, den 13. Juni 2021 treten deshalb unter anderem folgende zusätzliche Lockerungen in Kraft:
Überschreitet der Stadtkreis an drei Tagen in Folge eine 7-Tage-Inzidenz von 35, müssen diese Lockerungen zurückgenommen werden.
Die Maskenpflicht bleibt bestehen. Das Eintreten in diese Öffnungsstufe hat auch keine weiteren Auswirkungen auf die Kontaktbeschränkungen. Treffen im öffentlichen oder privaten Raum sind nach wie vor auf maximal zehn Personen aus drei Haushalten beschränkt. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht mitgezählt. Auch Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Zusätzlich dürfen bis zu fünf weitere Kinder bis einschl. 13 Jahre aus beliebig vielen Haushalten hinzukommen.