Ulm: Lange Haftstrafe nach Flaschenhals-Angriff

Das Opfer leidet noch heute unter den Folgen der Attacke

Im Prozess um einen blutigen Flaschenhals-Angriff in Ulm ist heute das Urteil gefallen.

Der Angeklagte muss acht Jahre in Haft. Dieses Urteil hat heute das Ulmer Landgericht gefällt.

Der Tathergang

Laut Urteil hatte der angeklagte 25-Jährige am Abend des 4. Aprils in der Unterführung am Hindenburgring eine Gruppe junger Männer angepöbelt. Im weiteren Verlauf des Streits schlug er einen 17-Jährigen mit einer Glasflasche ins Gesicht. Der junge Mann ging zu Boden. Als dann seine Freunde den Täter zur Rede stellen wollten, stach er einem weiteren 17-Jährigen mit dem abgebrochenen Flaschenhals in den Hals. Dabei wurde die Halsschlagader des Opfers vollständig durchtrennt.

Nur durch eine Notoperation konnte damals sein Leben gerettet werden, aufgrund der Unterversorgung des Gehirns erlitt er laut Staatsanwaltschaft einen Schlaganfall und schwebte tagelang in Lebensgefahr. Noch heute leidet der 17-Jährige unter den Folgen des Angriffs und wird wohl für immer ein Pflegefall bleiben.

Anklage forderte höhere Strafe

Das Urteil gegen den 25-jährigen Angeklagten blieb unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft und einer Nebenklage. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von neuneinhalb Jahre gefordert. Eine Nebenklage plädierte auf eine Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren für den Angeklagten. Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe nicht über fünf Jahre gefordert.

In dem Prozess ging es um versuchten Totschlag und schwere Körperverletzung.

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