Die Frau hatte im Oktober 2024 einen 46-jährigen Mann in der Wohnung seiner Mutter in Göppingen bei einem verabredeten Sex-Date mit 27 Messerstichen getötet. Nach Überzeugung des Gerichts handelte sie aus purer Lust am Töten. Die Tat sei geplant gewesen, das Opfer ein Zufallsbekannter, den die Angeklagte über eine Fetisch-Plattform kennengelernt hatte. Laut Anklage fesselte sie den Mann mit Bondage-Seilen nackt an Armen, Beinen und Oberkörper an einen Stuhl, setzte ihm eine Schlafmaske auf und versuchte ihn zunächst mit einem der Bondage-Seile zu erdrosseln. Da sie dafür nicht genug Kraft hatte, griff sie zum Messer. Während des Tötungsakts hörte sie über Kopfhörer Musik: „Schreien und stöhnen würde die Erfahrung des Tötens negativ beeinflussen“ warf ihr der Richter vor. Den Todeskampf des Opfers filmte sie und zeigte das Video nach der Tat einer Freundin.
Die Kammer wertete die Tat als besonders grausam und aus niedrigen Beweggründen. Die Frau habe mit gleich zwei persönliche Ziele mit dem Mord verfolgt. Sie wollte als Nahziel „durch das Töten von Menschen einen Kick erhalten“, so der Vorsitzende Richter in seiner mündlichen Urteilsbegründung. Als Fernziel wollte sie als Serienmörderin berühmt werden. Die Ermittlungen ergaben, dass sie ihr Opfer zufällig ausgewählt hatte. Dass sie bereits nach dem ersten Mord gefasst wurde, sei einem Fehler der Täterin zu verdanken: Sie ließ das Handy des Opfers mit dem Chatverlauf nur unzureichend verschwinden und warf es eingeschaltet in ein Gebüsch. Dort fand es die Polizei schnell und konnte es auswerten.
Das Gericht stellte fest, dass bei der Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung vorliegt. Sie habe eine starke innere Leere empfunden und ihr Leben als bedeutungslos angesehen. Der Plan, durch Morde Bedeutung zu erlangen, sei Ausdruck dieser Borderline-Störung. Nach der Tat sei die Angeklagte jedoch enttäuscht gewesen. „Sie dachte, es würde mehr Spaß machen“, fasste der Vorsitzende Richter Aussagen der Frau gegenüber einer Gutachterin zusammen. Das Urteil beruht auf umfangreichen Beweisen sowie Geständnissen der Angeklagten in Vernehmungen. Die Staatsanwaltschaft hatte die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt, was das Gericht bestätigte. Die Verteidigerin hatte eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gefordert, doch das verneinte das Gericht mit der Begründung, dass die Angeklagte an keiner schuldmindernden Erkrankung leide. Eine lebenslange Unterbringung im Gefängnis sei ausreichender Schutz anderer Menschen vor ihr und ihren geplanten weiteren Morden. Eine Revision gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil ist möglich.