Ulm lockert weiter, bald auch der Alb-Donau-Kreis

Die Sieben-Tage-Inzidenz im Stadtkreis Ulm ist seit fünf Tagen stabil unter 50. Und weil das so ist, wird ab morgen weiter gelockert.




Das Gesundheitsamt im Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat am heutigen 7. Juni 2021 rechtswirksam festgestellt, dass der 7-Tage-Inzidenzwert für den Stadtkreis Ulm seit 5 Tagen unter dem Wert von 50 / 100.000 Einwohner liegt. Die Grundlage für diese Feststellung und maßgeblicher Indikator für die Corona-Maßnahmen ist die 7-Tage-Inzidenz, die das Robert-Koch-Institut (RKI) für die einzelnen Land- und Stadtkreise ausweist.

Das Gesundheitsamt hat die entsprechende offizielle Feststellung bereits auf der Webseite des Landratsamtes in der Rubrik „Bekanntmachungen“ veröffentlicht.

Damit treten am morgigen Dienstag, den 8. Juni 2021, die damit verbundenen Lockerungen in Kraft. Nach der heute, am 7. Juni 2021 in Kraft getretenen neuen Fassung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gelten in Ulm ab dem morgigen Dienstag, zusätzlich zu den Lockerungen des Unterschreitens von 50, auch die Erleichterungen der Öffnungsschritte 1 bis 3 unmittelbar.

Die wichtigsten Lockerungen

Im Alb-Donau-Kreis wohl ab Mittwoch weitere Lockerungen

Nachdem der Alb-Donau-Kreis heute den vierten Tag bei der 7-Tage-Inzidenz unter 50 liegt, könnte das Gesundheitsamt morgen (8. Juni) die 5-tägige Unterschreitung öffentlich feststellen. Dann würden ab Mittwoch, 9. Juni die gleichen Öffnungsbestimmungen gelten, wie im Stadtkreis Ulm.

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